Kein Ende der Dauerfehde beim Suhrkamp-Verlag: Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Kontrahent Hans Barlach sind mit dem Versuch gescheitert, sich gegenseitig als Gesellschafter des Verlags auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt wies am Mittwoch zwei entsprechende Klagen zurück. Zwar hätten beide Seiten erhebliche Treuepflichtverletzungen zum Nachteil des Verlags begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Bundesgerichtshof habe für so einen Fall jedoch entschieden, dass dann nur die Auflösung der Gesellschaft verbleibe, nicht aber der Ausschluss eines Gesellschafters. Der Hamburger Medienunternehmer, der über seine Medienholding 39 Prozent am Verlag hält, ist seit Jahren mit Unseld-Berkéwicz zutiefst zerstritten. Die Verlegerin ist über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent Mehrheitsgesellschafterin.
Abschätzige Äußerungen
Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters hatte Unseld-Berkéwicz ihre Treuepflicht unter anderem dadurch verletzt, dass sie in Eigenregie eine Immobilie in Berlin anmietete. Normalerweise hätten die Kommanditisten mitbestimmen müssen. Weiter führte er an, Unseld-Berkéwicz habe auf Kosten der Gesellschaft private Anschaffungen getätigt, unter anderem einen etwa 39 000 Euro teuren Konzertflügel. Miteigentümer Barlach warf das Gericht unter anderem vor, er habe den Kauf einer Immobilie für die neue Suhrkamp-Zentrale in Berlin blockiert und damit die Entwicklung des Verlags verzögert. Zudem habe er sich in einem Zeitungsinterview abschätzig über seine Kontrahentin geäußert.