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MÜNCHEN
Gericht verbannt Castorfs „Baal“ von der Bühne
dpa
 |  aktualisiert: 19.02.2015 16:19 Uhr

Münchens Theaterpublikum hat am 28. Februar ein letztes Mal die Chance, die umstrittene „Baal“-Inszenierung von Regisseur Frank Castorf am Residenztheater zu sehen. Danach wird die Produktion nur noch einmal aufgeführt, beim Theatertreffen im Mai in Berlin. Darauf haben sich das Residenztheater und der Suhrkamp Verlag in München geeinigt.

Die Erben von Autor Bertolt Brecht monieren einen zu massiven Eingriff in den Originaltext. Es handele sich „um eine nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Bertolt Brecht“ und sei eine Urheberrechtsverletzung, teilte Suhrkamp als Vertreter der Erben nach der Premiere mit. Der Verlag wollte die Aufführung des Stückes per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Sechseinhalb Stunden – so lange dauert nicht einmal Castorfs „Baal“ – verhandelten die Parteien vor dem Münchner Landgericht, ehe sie am späten Mittwochabend mühsam eine Einigung erzielten. Streckenweise entwickelte sich die Verhandlung zu einer Posse, die für reichlich Heiterkeit im Publikum sorgte.

Einen Einigungsvorschlag des Richters lehnten Anwalt und Justiziarin des Verlages ab. Das Residenztheater hatte sich unter anderem bereit erklärt, das Theaterstück nicht über die bereits geplanten Termine im Februar und März sowie beim Theatertreffen in Berlin hinaus aufzuführen und den Titel zu ändern. Die Justiziarin nannte es erpresserisch, das Stück erst aufzuführen und dann um Zustimmung zu bitten.

Konkrete Absprachen über die Änderungen – Castorf hat zahlreiche Fremdtexte, unter anderem von Arthur Rimbaud, eingefügt – habe es vor der Premiere nicht gegeben. Auch durch den Aufführungsvertrag zwischen der Bühne und dem Verlag seien die Änderungen nicht gedeckt. Das sahen die Vertreter des Theaters anders. Sie hätten den Verlag über die geplante Aufarbeitung des Stückes informiert, zudem sei die freie Arbeitsweise Castorfs im Hause Suhrkamp bekannt gewesen.

Der Richter versuchte mehrfach vergeblich, die Verlagsvertreter von einer Einigung zu überzeugen. Schließlich würde die Aufführung beim Theatertreffen in Berlin möglicherweise gar zum Ruhme des Autors beitragen. Und: „Suhrkamp müsste auch noch hinnehmen, dass Tantiemen an den Verlag fließen.“

In der Theaterbranche eilt den Brecht-Erben der Ruf voraus, bei Textänderungen besonders restriktiv zu sein. In der „Baal“-Verhandlung verwiesen die Vertreter des Theaters auf ein angebliches besonderes Wohlwollen der Brecht-Tochter Barbara Brecht-Schall gegenüber Castorf und darauf, dass dem Skandal-Regisseur größere Freiheiten zugestanden worden seien. Sicher klären ließ sich die Frage nach dem Wohlwollen nicht. „Das ist schwach“, entfuhr es dem Theater-Intendanten Martin Kusej, als Suhrkamp einen Vergleich zunächst ablehnte. Schließlich seien beide Seiten in der selben Branche – dem Theater – tätig, da wäre eine Einigung doch schön.

Als der Suhrkamp-Anwalt bei Nachfragen zu den Aufführungsrechten und Erbverträgen zunächst keine Vertragskopien vorlegen konnte, fand der Richter deutliche Worte: „Sie sind hier auf einer Rasierklinge unterwegs.“ Nach mehrstündigen Zeugenvernehmungen, in denen es unter anderem um Absprachen zwischen Theater und Verlag zu möglichen Änderungen der Textfassung Brechts ging, lenkte Suhrkamp ein. Zwei Aufführungen finden noch statt – darüber hinaus wird Castorfs „Baal“ von der Bühne verbannt.

 
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