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KARLSRUHE
Bundesverfassungsgericht weist Klage der Großkinos ab
Evangelischer Pressedienst
 |  aktualisiert: 28.01.2014 16:31 Uhr

Die deutsche Filmförderung entspricht dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern.

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