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Berlin
Katzenklappe und Balkonnetz: Was Mieter beachten müssen
Katzen lieben frische Luft und Sonnenbäder - das gilt auch für Vierbeiner in Mietwohnungen oder -häusern. Doch was müssen Mieter rechtlich beachten?
Eine Katze sitzt vor der Katzenklappe       -  In der Regel muss der Vermieter zustimmen, wenn Mieter Katzenklappen, Balkonnetze oder -treppen anbringen wollen.
Foto: Marijan Murat/dpa | In der Regel muss der Vermieter zustimmen, wenn Mieter Katzenklappen, Balkonnetze oder -treppen anbringen wollen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 07.02.2025 02:34 Uhr

Gut geschützt und genug frische Luft: Lebt man als Katzenbesitzer zur Miete, ist es oft nicht einfach, dem Stubentiger einen sicheren Weg ins Freie zu ermöglichen. Katzenklappen, Balkonnetze oder -treppen sind oft die Lösung. Doch darf ich ein solches Hilfsmittel auch in einer Mietwohnung anbringen? Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) gibt Tipps und erklärt die rechtliche Lage.

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