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WÜRZBURG
Welche Rechte haben geprellte Käufer von Viagogo-Tickets?
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor der Schweizer Ticketbörse Viagogo und erklärt, welche Rechte Käufer haben, wenn sie nicht das bekommen, wofür sie bezahlt haben.
Archivbild: Besucher beim Africa Festival in Würzburg 2018. Im Vorfeld des diesjährigen Festivals gab es Ärger, weil Besucher überteuerte Konzert-Tickets auf der Ticketbörse Viagogo erstanden hatten.
Foto: ArchivPatty Varasano | Archivbild: Besucher beim Africa Festival in Würzburg 2018. Im Vorfeld des diesjährigen Festivals gab es Ärger, weil Besucher überteuerte Konzert-Tickets auf der Ticketbörse Viagogo erstanden hatten.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 27.04.2023 08:18 Uhr

Tatjana Halm, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern, hat Tipps für unzufriedene oder geprellte Viagogo-Kunden.

Frage: Was können Verbraucher tun, wenn sie bei Viagogo überteuerte Tickets erstanden haben?

Tatjana Halm: Viele Möglichkeiten haben Verbraucher nicht. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, ob das Ticket personalisiert ist, da sie sonst Gefahr laufen, vor Ort keinen Einlass zu erhalten beziehungsweise die Tickets nochmal kaufen zu müssen.

Dürfen Besucher am Eingang abgewiesen werden, auch wenn sie das Ticket bereits bezahlt haben?

Halm: Viele Tickets werden inzwischen personalisiert, das heißt, derjenige, dessen Name auf dem Ticket steht, darf rein. Das ist möglich und ein Schutz vor dem Weiterverkauf auf Ticketbörsen.

Welche Rechte haben diese geprellten Kunden?

Halm: Sie hätten möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer. Dieser wird aber im Laufe des Buchungsprozesses nicht genannt. Auch wenn der Name auf dem Ticket steht, fehlen Angaben zur Adresse, so dass Käufer mögliche Rechte nicht durchsetzen können.

Was können Verbraucher tun, wenn sie Tickets in einer schlechteren Kategorie als der bestellten, zum Beispiel Steh- statt Sitzplätze, erhalten?

Halm: Sie können versuchen, sich zu beschweren und den Vertrag anzufechten, damit sie zumindest aus der Zahlungspflicht herauskommen. Sie müssen sich aber auf jeden Fall darauf einstellen, dass Viagogo auf der Zahlung bestehen wird und gegebenenfalls auch die Forderung einklagt.

Was können Verbraucher tun, wenn sie gar keine Tickets erhalten?

Halm: Sie sollten sich auf jeden Fall beschweren und die Zahlung stoppen oder zurückfordern.

Viagogo preist doch aber seinen Kundenservice.

Halm: Verbraucher können sich beschweren. Jedoch funktioniert der Kundenservice nur mangelhaft.

Wer hilft Verbrauchern, ihre Rechte gegenüber dem Schweizer Unternehmen durchzusetzen?

Halm: Verbraucher können sich an den Konsumentenschutz in der Schweiz wenden. Einigen hat man dort helfen können. Kontakt: www.konsum.ch/beratung/ombudsstellen/ombudsstelle-e-commerce

 
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