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Die Geschichte der Hochzeit
Geschichte der Hochzeit       -  Die Liebesheirat ist ein Produkt der Romantik-Epoche. Davor wurde ausschließlich aus rein pragmatischen Gründen geheiratet.
Foto: Nadtochiy (iStockphoto) | Die Liebesheirat ist ein Produkt der Romantik-Epoche. Davor wurde ausschließlich aus rein pragmatischen Gründen geheiratet.
Laura-Sophie Lang
Laura-Sophie Lang
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:03 Uhr

Dass eine Ehe aus Liebe geschlossen wird, ist eine verhältnismäßig neuartige Erscheinung. Über hunderte Jahre hinweg kam es vor allem aus pragmatischen Gründen zur Vermählung von Mann und Frau. Und zudem war die Ehe keineswegs jedem vorbehalten. Erst in der Epoche der Romantik wurde die Liebesheirat gesellschaftsfähig.

Unsere heutigen Ausdrücke „Heirat“ und „Ehe“ kommen ursprünglich aus dem Germanischen. Das Wort „Heirat“ kommt von „Hiwa“, was so viel wie Hausstand oder Hausgemeinschaft bedeutete, „Ehe“ kommt von „ewe“ und bedeutet „Gesetz“. Die Ehe galt also schon damals als eine Gemeinschaft, beziehungsweise ein Gesetz, das bestimmten Regeln folgte.

Eheverhältnis war nur der Oberschicht möglich

Es wird davon ausgegangen, dass bevor die Menschen damit begannen, Ehen zu schließen, sie promiskuitiv lebten. Nach und nach bildeten sich dann Gruppenehen heraus, dann gab es die Polygamie (Vielehe) und schließlich die Monogamie (Einehe), die nach wie vor die verbreitetste gesellschaftliche Art des Zusammenlebens ist.

Im Mittelalter gab es drei Formen der Ehe: Die Muntehe, die Friedelehe und die Kebsehe. Bei der Muntehe wechselte die Frau vom Schutzverhältnis ihrer Sippe in das des Bräutigams. Ausgehandelt wurde dieses Verhältnis vom Munt der Frau, also ihrem Vater. Der Bräutigam musste einen sogenannten Muntschatz zahlen, also einen Geldbetrag in Höhe von 40 Schillingen, die entweder in Gold- oder Silbermünzen überreicht wurden. Das war viel Geld, sodass angenommen wird, dass ein geregeltes Eheverhältnis meist nur der Oberschicht möglich war.

Diese sogenannte „Ehefähigkeit“ ging auch noch bis zum Beginn des 19. Jahrhundert. Da waren Soldaten, sowie große Teile des Industrieproletariats von der Ehe ausgeschlossen. Ebenso galt das für Tagelöhner, Knechte und Mägde. Auch Bauern brauchten bis ins 18. Jahrhundert zur Heirat die Erlaubnis des Landherrens.

"Beschreitung des Ehebetts" machte die Vermählung gültig

Bei der Muntehe im Mittelalter hatte die Frau kein Wort mitzureden. Die Verhandlungen darüber übernahmen die Männer und oftmals sollten dabei Sippen aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen zusammengeführt werden. Die Trauung war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie. Nach der Verlobung wurde die Braut oft mit zusätzlichen rituellen Handlungen dem Bräutigam übergeben. So brachte die Braut einen Speer, Schwert oder Hut mit in die Ehe, als Zeichen für die Schutzgewalt.

Dann führte der Bräutigam die Braut beim sogenannten „Brautlauf“ in sein Haus, wo dann die „Beschreitung des Ehebetts" erfolgte. Dabei wurde die Ehe unter Zeugen vollzogen. Erst dann galt sie als gültig. Am nächsten Morgen übergab der Mann seiner Frau die „Morgengabe“, ein wertvolles Geschenk für die Braut.

Die Friedelehe war nicht so aufwendig zu schließen, außerdem hatte sie einen weniger bindenden und für die Braut absichernden Charakter. Es gab keine Verlobung oder Trauung, aber auch bei der Friedelehe musste der Mann die Heimführung der Frau begründen und auch der Vollzug der Ehe machte diese erst gültig. Die Kebsehe bestand zwischen einem Freien und einer Unfreien, denn „Kebse“ bedeutete Sklavin oder Dienerin. Freie Germanen konnten ihre Mägde nach ihrem Willen zum Geschlechtsverkehr zwingen oder auch heiraten.

Auch Würzburg war schon im Mittelalter eine berühmte Heiratslocation. König Barbarossa wurde im Juni 1156 mit Beatrix von Burgund vermählt. Beatrix galt als besondere Schönheit, als überaus kultiviert und gebildet. Die Ehe der beiden dauerte 28 Jahre bis zum Tode Beatrix'. Aus der Ehe gingen 11 Kinder hervor. Im Kaisersaal der Residenz malte Giovanni Batista Tiepolo die Hochzeit Kaiser Friedrich Barbarossas mit Beatrix von Burgund im südlichen Gewölbefeld.

  • Mehr Informationen zu einer Hochzeit in Würzburg gibt es hier.

Trauung durch einen Standesbeamten wurde 1876 Pflicht

In diesen Zeiten spielte die kirchliche Trauung noch keinerlei Rolle. Mit der Zeit wurde es jedoch üblich, nach den Trauungen den kirchlichen Segen einzuholen und bald darauf entstand die Hochzeitsliturgie. Die Kirche unterstützte die Monogamie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Dadurch wurde die Ehe zu einer Konsens-Ehe, die durch das „Ja-Wort“ beider Parteien besiegelt werden musste. Bis zum frühen 13. Jahrhundert hatte die Kirche dann ein eigenes Eherecht entwickelt und es wurde entschieden, dass Trauungen nur noch von einem Priester durchgeführt werden durften.

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Martin Luther widersetzte sich dem jedoch und sah im Ehestand kein Ideal, sondern einen von Gott verordneten Hemmschuh gegen Hurerei und Unkeuschheit. Er sorgte dafür, dass die Trauung nun auch den weltlichen Autoritäten oblag.

Seit dem 17. Jahrhundert setzten sich dann Humanismus und Aufklärung gegenüber der Kirche durch. 1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung in Frankreich festgeschrieben und nach und nach wurde diese Regelung auch in den Gebieten eingeführt, die die französischen Revolutionstruppen und Napoleon besetzten. Geistlichen wurde es dann verboten, vor der zivilrechtlichen die kirchliche Trauung vorzunehmen. Das setzte sich in Deutschland 1848 auch im Zuge der Frankfurter Nationalversammlung durch. Seit 1876 war dann eine Trauung durch einen Standesbeamten Pflicht.

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