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Düsseldorf
Verdacht auf Behandlungsfehler? Das können Sie nun tun
Fehler passieren - auch Ärztinnen und Ärzten. Entsteht Ihnen als Patient oder Patientin dadurch Schaden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Was Betroffene wissen müssen.
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen       -  Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen.
Foto: Susann Prautsch/dpa/dpa-tmn | Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 01.09.2024 02:35 Uhr

Trotz eindeutiger Hinweise hat der Arzt eine Diagnose nicht gestellt. Unnötige Schmerzen oder schlimmerer Verlauf der Erkrankung waren die Folge: Das ist ein Beispiel für einen Behandlungsfehler. 

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