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WÜRZBURG
Selbstbestimmung statt Entmündigung
Betreuungsrecht: Ein schwerer Unfall – und plötzlich können Menschen ihre alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Seit 25 Jahren gibt es in solchen Fällen gesetzliche Unterstützung. Inzwischen bestehen aber auch andere Möglichkeiten der Hilfe.
Signing last will and testament       -  Rechtliche Hilfe soll ein gesetzlicher Betreuer genau dort leisten, wo ein Mensch nicht mehr allein zurechtkommt. FOTO: Thinkstock
Foto: KatarzynaBialasiewicz (iStockphoto) | Rechtliche Hilfe soll ein gesetzlicher Betreuer genau dort leisten, wo ein Mensch nicht mehr allein zurechtkommt. FOTO: Thinkstock
Angelika Becker
Angelika Becker-Völker
 |  aktualisiert: 16.08.2021 16:20 Uhr

Unfall, Schlaganfall, fortschreitende Demenz – schnell kann es passieren, dass ein Mensch seine alltäglichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Dann übernehmen andere die Entscheidung für Gesundheitsfürsorge, Wohnung, Vermögen. Seit einer grundlegenden Gesetzesänderung vor 25 Jahren kann das zwar nicht mehr zu einer generellen Entmündigung führen. Aber auch eine gesetzliche Betreuung, die nur Teilbereiche betrifft, ist eine Vorstellung, die nicht allen das Gefühl gibt, im Notfall gut behütet zu sein.

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