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Celle/Berlin
Kasse muss Schlafmittelentzug in Privatklinik nicht zahlen
Persönlichere Betreuung, kürzere Wartezeiten: Das versprechen Privatkliniken. Eine Frau hatte eine ganz bestimmte im Blick - und versuchte, ihre gesetzliche Kasse davon zu überzeugen. Ohne Erfolg.
Frau mit Tabletten in der Hand       -  Wer sich als gesetzlich Versicherter eine Privatklinik für einen Medikamentenentzug aussucht, darf nicht darauf hoffen, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn | Wer sich als gesetzlich Versicherter eine Privatklinik für einen Medikamentenentzug aussucht, darf nicht darauf hoffen, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt.
Redaktion
 |  aktualisiert: 14.09.2024 02:34 Uhr

Wer sich als gesetzlich Versicherter eine Privatklinik für einen Medikamentenentzug aussucht, darf nicht darauf hoffen, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Auch dann nicht, wenn man damit argumentiert, dass öffentliche Kliniken in der Umgebung lange Wartezeiten haben. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de” aufmerksam macht (AZ: L 16 KR 582/22). 

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