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Speyer/Berlin
60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen
Eine starke Gewichtsabnahme bedeutet oft: überschüssige Haut, die am Körper hängt. Unter Umständen ist es medizinisch notwendig, sie zu straffen. Was, wenn die Kasse die Kostenübernahme verweigert?
Eine Frau steht auf einer Waage       -  Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn | Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.11.2024 02:39 Uhr

Die Kilos sind zwar verschwunden, die Haut ist aber noch da: Überschüssige Haut nach einer starken Gewichtsabnahme kann Betroffene psychisch stark belasten. Außerdem können in den Falten Entzündungen und Pilzinfektionen entstehen. Hinter einer Hautstraffung stehen daher nicht immer allein optische Gründe - sie kann aus medizinischer Sicht notwendig sein. Ist das der Fall, muss die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff übernehmen. 

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