Speyer/Berlin
60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen
Eine starke Gewichtsabnahme bedeutet oft: überschüssige Haut, die am Körper hängt. Unter Umständen ist es medizinisch notwendig, sie zu straffen. Was, wenn die Kasse die Kostenübernahme verweigert?
Die Kilos sind zwar verschwunden, die Haut ist aber noch da: Überschüssige Haut nach einer starken Gewichtsabnahme kann Betroffene psychisch stark belasten. Außerdem können in den Falten Entzündungen und Pilzinfektionen entstehen. Hinter einer Hautstraffung stehen daher nicht immer allein optische Gründe - sie kann aus medizinischer Sicht notwendig sein. Ist das der Fall, muss die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff übernehmen.
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