Wohngeld
Wohngeld: Wird es rückwirkend gezahlt?
Das Wohngeld wird auch rückwirkend ausgezahlt, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Hier erfahren Sie, wann das der Fall ist.

Wohnen wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren immer teurer, diese Entwicklung hat wohl kaum eine Bürgerin oder ein Bürger verpasst. Als Bundeskanzler fand Olaf Scholz (SPD) klare Worte zu dem beunruhigenden Trend: „Wohnen ist ein Menschenrecht“, sagte er im Interview mit dem Straßenmagazin Hempels. Er wolle Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Ein Baustein dieses Plans ist das Wohngeld, das Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete oder in Form des Lastenzuschusses zur Nutzung von Wohneigentum gezahlt wird. Aus gutem Grund, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, nach denen armutsgefährdete Personen in Deutschland durchschnittlich 44 Prozent ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen.
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