Sozialleistung
Wohngeld: Muss man es zurückzahlen?
Wohngeld gilt als Sozialleistung und muss damit eigentlich nicht zurückgezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Wohnen ist in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Die finanzielle Belastung ist für Haushalte mit niedrigen Einkommen daher oft besonders hoch. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) soll hier das Wohngeld als staatlicher Zuschuss zu den Kosten helfen. Beantragt werden kann die Sozialleistung sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum.
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