
Die Rente reicht kaum für die Miete? Für viele Seniorinnen und Senioren kann Wohngeld eine finanzielle Entlastung sein. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können Unterstützung erhalten. Während Mieter einen Mietzuschuss bekommen, gibt es für Eigentümer einen Lastenzuschuss. Dieser umfasst laut Wohngeldverordnung (§ 1 WoGV), veröffentlicht auf gesetze-im-netz.de, Kosten wie Zinsen, Tilgung und bestimmte Bewirtschaftungsausgaben. Wie hoch darf die Rente aber eigentlich sein, damit Seniorinnen und Senioren Wohngeld bekommen können?
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