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Augsburg
Wann Kinder für den Heimplatz ihrer Eltern zahlen müssen
Weil der Heimplatz für viele Pflegebedürftige unbezahlbar geworden ist, fürchtet der Nachwuchs, jetzt zur Kasse gebeten zu werden. Wann diese Sorge begründet ist und wann nicht.
Das Sozialamt kann Rückforderungen an die nächsten Angehörigen des Pflegeheimbewohners stellen. Foto: Patrick Pleul       -  Das Sozialamt kann Rückforderungen an die nächsten Angehörigen des Pflegeheimbewohners stellen.
Foto: Patrick Pleul (dpa) | Das Sozialamt kann Rückforderungen an die nächsten Angehörigen des Pflegeheimbewohners stellen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:34 Uhr

Viele erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sind in Sorge. In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich Plätze in Pflegeheimen extrem verteuert - oft um 600 bis 1000 Euro pro Monat. Weil deshalb viele Bewohnerinnen und Bewohner die ebenso sprunghaft gestiegenen Eigenanteile nicht mehr bezahlen können, sind jetzt immer mehr gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen, wie der Pflegeschutzbund BIVA beobachtet. Der Nachwuchs fürchtet, von den Sozialhilfeträgern dafür bald zur Kasse gebeten zu werden. Die Angst, für die pflegebedürftige Mutter oder den Vater finanziell geradestehen zu müssen, ist jedoch in den allermeisten Fällen seit einer Gesetzesänderung unbegründet. "Das hat sich aber noch nicht wirklich herumgesprochen", sagt Holger Heinen, Fachanwalt für Familienrecht in Kleve. Wer zum Unterhalt herangezogen werden kann und wie gerechnet wird.

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