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Krankengeld
Vor Krankengeld – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange bekommt man weiterhin Gehalt?
Wenn eine lange Krankheit einen im Beruf außer Gefecht setzt, kann man ab einer bestimmten Dauer Krankengeld bekommen. Vorher muss der Arbeitgeber zahlen. Doch wie lange?
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Foto: Hannes P Albert, picture alliance, dpa (Symbolbild) | Wer sich beim Arbeitgeber krankmeldet, bekommt vorerst weiterhin sein Gehalt.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 24.02.2025 02:32 Uhr

Ein langwieriger Infekt, eine große OP oder eine Reha: Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer für eine längere Zeit gesundheitsbedingt ausfallen, kann das verschiedene Gründe haben. Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit tickt dann in Sachen Gehalt sozusagen die Uhr, denn der Arbeitgeber muss nur für eine begrenzte Zeit den Lohn weiterzahlen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt springt dann die Krankenkasse mit dem Krankengeld als Lohnersatzleistung ein.

Beim Krankengeld gibt es aber Maximalbeträge, und in der Regel fällt es geringer aus als das vorherige Gehalt. Eine wichtige Frage für krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfte daher sein, wie lange man bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin Gehalt bekommt.

Übrigens: Auch das Krankengeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Der Arbeitgeber kann freiwillig mit Zuschüssen die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem vorherigen Gehalt schließen. Dabei gibt es Freigrenzen zu beachten.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wie lange bekommt man weiterhin Gehalt?

Wer krank ist, bekommt sein Gehalt vorerst ganz regulär weiter ausgezahlt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bereits seit vier Wochen ununterbrochen angestellt ist – egal ob Vollzeit oder Teilzeit – und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde.

Dauert die Krankheit nur sehr kurz an, ist die Krankmeldung möglicherweise auch ohne einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit möglich. Laut § 5 EntgFG muss allerdings spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Arbeitgebern steht es frei, diese schon früher zu verlangen.

Dem Gesetz nach darf der Arbeitgeber das Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nicht kürzen. Laut § 4 EntgFG steht Betroffenen genau das Entgelt zu, das sie bekommen hätten, wenn sie arbeitsfähig gewesen wären. Der AOK zufolge bedeutet das, dass auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit ausgezahlt werden müssen, wenn sie in der Zeit der Krankschreibung ausgeübt worden wären.

Ab dem 42. Krankheitstag sind Arbeitgeber nach § 3 EntgFG gesetzlich nicht mehr zur Fortzahlung des Gehalts verpflichtet. Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden, können arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann Krankengeld bekommen.

Übrigens: Auch Selbstständige können unter Umständen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

 
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