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Verkehrsrecht
300 Euro für "Dumme Kuh": So teuer sind Beleidigungen im Verkehr
Keine Kavaliersdelikte: Im Straßenverkehr sind Beleidigungen an der Tagesordnung. Hohe Bußgelder sind nicht selten, die Beweislage aber mitunter schwierig.
vogel.jpeg       -  Auch wer anderen einen Vogel zeigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen: Die Bußgelder für Beleidigungen im Straßenverkehr orientieren sich an Gerichtsurteilen.
Foto: Jens Büttner, dpa | Auch wer anderen einen Vogel zeigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen: Die Bußgelder für Beleidigungen im Straßenverkehr orientieren sich an Gerichtsurteilen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:05 Uhr

Lange Staus, volle Straßen oder zugeparkte Fahrradwege: Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt regelmäßig in Situationen, in denen er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Vor allem unter Zeitdruck können gewisse Verkehrssituationen Autofahrer in Rage bringen. Die Aggressivität auf der Straße nehme immer weiter zu, heißt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Auch Handgreiflichkeiten kämen häufiger vor als früher. Denn im Straßenverkehr mache sich „eine generelle gesellschaftliche Entwicklung zu individualistischer Betrachtung der Wirklichkeit“ bemerkbar. Wegen des dichten Verkehrs werde das Bedürfnis voranzukommen ständig von anderen unterbrochen – und das führe zu ständigem Frust, der sich gelegentlich entlade.

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