Voll gelaufene Keller, zerstörte Dachfenster, umgestürzte Bäume, Hagelschaden am Auto: Die Zerstörungen, die das schwere Unwetter gestern Abend über Deutschland anrichtete, sind noch gar nicht absehbar. Welche Versicherung zahlt jetzt was? Und wie müssen Schäden dokumentiert werden? Hier Tipps, was Betroffene des Unwetters beachten müssen.
1. Sofort Versicherung informieren
Verständigen Sie bei Sturm- oder Hagelschäden umgehend Ihre Versicherung. Genaue Angaben müssen Sie beim ersten Anruf oder der ersten Mail noch nicht machen, wichtig ist die schnelle Information.
2. Dokumentieren Sie Schäden vor einer Reparatur
Um Folgeschäden zu vermeiden, sind nach Sturm und Hagel oft erste kleine Reparaturen notwendig, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie aber vor der Reparatur Fotos vom Schaden machen.
3. Rufen Sie Zeugen hinzu
Ist das eigene Haus beschädigt, sollten die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen. Der Liste werden dann für die Versicherung Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Angegeben werden sollten der Anschaffungszeitpunkt und der ungefähre Neupreis. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.
4. Welche Schäden am Haus zahlt welche Versicherung?
Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung. Für Hagel- und Sturmschäden an Gebäuden und Hausrat kommen die Gebäude- und die Hausratversicherung auf. "Allerdings: Wenn der Kunde einfach nur vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss Teppiche und Möbel beschädigt hat, gibt es kein Geld", so Stiftung Warentest.
5. Wann sprechen Versicherungen von Sturmschäden?
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Ob Windstärke 8 erreicht war, kann beim Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgefunden werden. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden wie durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert. Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetzt die Wohngebäudeversicherung.
6. Wer zahlt bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag?
Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die Hausratversicherung.
7. Auto beschädigt: Das müssen Betroffene wissen
Bei Schäden am Auto durch Flut, Überschwemmung oder Hagel springt die Teilkasko-Versicherung ein. Diese zahle die anfallenden Reparaturkosten oder bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, sagte Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen", betont die Stiftung Warentest.
8. Begutachtung des Fahrzeugs
Nach der Schadensmeldung bei der Versicherung wird das Fahrzeug durch einen Gutachter des TÜV, der Dekra oder einer anderen Prüforganisation in Augenschein genommen. "Der urteilt dann, ob das Auto noch repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt", sagte Lübke. Die Abschleppkosten trage in jedem Fall die Versicherung. Ob der Versicherte Anspruch auf einen Mietwagen habe, hänge von der Art der Police ab, die er abgeschlossen hat.
Der Versicherungsschutz im Falle eines Wasserschlags durch Überschwemmung ist ebenfalls durch die Kfz-Versicherung abgedeckt: "Die Teilkasko zahlt zum Beispiel, wenn die Tiefgarage voll Wasser gelaufen ist und der Motor beim Starten Schaden nimmt", sagte GDV-Sprecher Lübke.
9. Wann zahlt die eigene Haftpflichtversicherung?
Wenn zum Beispiel ein Baum in Ihrem Garten oder ein Dachziegel von Ihrem Haus Schaden bei Dritten verursacht hat, kann Ihre Haftpflichtversicherung greifen. Diese wird allerdings prüfen, ob möglicherweise höhere Gewalt vorgelegen hat. Auch diese Versicherung müssen Sie sofort verständigen wenn Sie einen Schaden feststellen oder sich ein Geschädigter bei Ihnen meldet. (mit dpa)