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Würzburg
So meldet man sich korrekt krank: Vom Gelben Schein zur digitalen Lösung
Ob Erkältung, Migräne oder ein verstauchter Fuß: Wer nicht arbeiten kann, muss sich krankmelden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist hier vieles leichter geworden. Ein Überblick.
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Foto: Maurizio Gambarini, dpa | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber krankzumelden.
Mara Maria Müller
 |  aktualisiert: 24.04.2024 02:48 Uhr

Am Abend war bereits der Kopf schwer, im Hals ist ein Kratzen zu spüren. In der Nacht wacht sie mehrmals auf, zittert und ist nass geschwitzt. Als um sieben Uhr der Wecker klingelt, ist klar, dass sie nicht arbeiten kann. Lisa Müller greift zum Telefon und meldet sich bei ihrer Chefin krank. So wie Lisa geht es vielen. Wie aber läuft eine Krankmeldung korrekt ab? Zuletzt gab es hier einige Änderungen, die für Betroffene einiges leichter machen. 

Die Krankmeldung ist die Mitteilung an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, dass es aufgrund einer Erkrankung nicht möglich ist, zu arbeiten. Falls vertraglich nicht anders vereinbart, sollte dies am ersten Tag der Krankheit geschehen – im Idealfall vor Arbeitsbeginn. Manche Unternehmen wollen schriftlich und/oder telefonisch informiert werden. Mittlerweile gibt es auch Onlineplattformen, um seine Abwesenheit zu dokumentieren. Die genauen Abläufe hängen von den Regeln des Betriebs ab. Darüber sollten sich Arbeitnehmer bereits bei Antritt ihrer Stelle informieren.

So funktioniert eine telefonische Krankschreibung

Lisa fühlt sich auch am nächsten Tag nicht besser und beschließt, zu ihrem Hausarzt zu gehen. Die Diagnose: starke Erkältung und eine beginnende Mandelentzündung. Ihr Arzt schreibt Lisa für zwei Wochen krank. Eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, wird nur von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Ist der Patient oder die Patientin bei der Praxis bekannt, ist es inzwischen wieder möglich, sich bei leichten Erkrankungen für maximal fünf Kalendertage telefonisch krankschreiben zu lassen. Dies hatte Anfang Dezember 2023 der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Die Regelung war in der Coronapandemie eingeführt worden.

Wichtig: Die Krankschreibung des Arztes muss – falls nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt – nach dem dritten Fehltag beim Arbeitgeber eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sei dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, erklärt Arbeitsrechtler Simon Bürgler aus Augsburg. "Das heißt, der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer deswegen abmahnen und ihm im Wiederholungsfall schlimmstenfalls kündigen", sagt er. 

Der "Gelbe Schein" gehört der Vergangenheit an

Die gedruckte Krankschreibung, im Volksmund auch "Gelber Schein" genannt, gehört bis auf wenige Ausnahmen der Vergangenheit an. Sie ist am 1. Januar 2023 von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst worden. Wichtig: Diese digitale Krankschreibung gilt bisher nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte, wie beispielsweise Beamte, müssen ihre Krankschreibung nach wie vor in Papierform einreichen.

Im Fall von Lisa, sie ist gesetzlich versichert, hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viele Vorteile: Die Bescheinigung wird von der Arztpraxis digital an die Krankenkasse weitergeleitet. Der Arbeitgeber kann die eAU im nächsten Schritt bei der Krankenkasse abrufen. Lisa muss sich also nicht – wie früher – darum kümmern, dass der Schein dem Unternehmen rechtzeitig und in Papierform vorliegt. Auf Wunsch bekommt sie eine gedruckte Kopie für ihre Unterlagen. 

Was der Arbeitgeber bei einer Krankschreibung über die Erkrankung erfährt

Arbeitgeber können in der eAU folgende Daten einsehen: Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Datum der Feststellung, die Information, ob es eine Erst- oder Folgemeldung ist und ob es sich um einen (Arbeits-)Unfall oder dessen Folgen handelt. Details über die Erkrankung müssen Arbeitnehmer nicht offenlegen – "auch auf Nachfrage nicht", erklärt Arbeitsrechtler Bürgler. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn es berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gäbe.

Sollte die elektronische Übermittlung einmal nicht funktionieren, so würden die Ärzte ihre Patienten informieren und einen zusätzlichen Ausdruck für Krankenkasse und Arbeitgeber bereitstellen, erklärt die Pressestelle der AOK Bayern. „Das System der eAU hat zu einer Vereinfachung des Verfahrens bei den Krankenkassen geführt. Das Verfahren ist weitgehend etabliert und läuft stabil“, so die AOK Bayern weiter. 

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Lisa ist nach zwei Wochen gesund und geht arbeiten. Wäre sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben gewesen, hätte die Lohnfortzahlung geendet. Sie hätte nicht mehr ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber bekommen, sondern Krankengeld. Dieses bemisst sich am Einkommen und wird von der Krankenkasse gezahlt. Der Anspruch besteht maximal 78 Wochen. „Es gibt aber einen Ausnahmefall. Er nennt sich 'Einheit des Verhinderungsfalls'. Das heißt, wenn man innerhalb der sechs Wochen nochmals krank wird, auch wegen einer anderen Erkrankung, dann gelten diese sechs Wochen nur einmal. Die sechs Wochen beginnen nicht nochmals von vorne“, erklärt Simon Bürgler.

Hinweis: Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem Masterstudiengang Fachjournalismus der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt entstanden.

 
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