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Pfand
Ab 2024 fällt auch Pfand auf milchhaltige Getränke an
Im kommenden Jahr wird das Einwegpfand ausgeweitet. Auch auf milchhaltige Getränke fallen dann 25 Cent Pfand an.
Pfandflaschen auf einem Haufen.jpeg       -  Ab 2024 ändern sich die Pfandregeln in Deutschland.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolbild) | Ab 2024 ändern sich die Pfandregeln in Deutschland.
Svenja Moller
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:57 Uhr

Wer eine Getränkedose oder Einwegflaschen aus Kunststoff kauft, muss schon seit 2022 Pfand darauf bezahlen. Unabhängig vom Inhalt werden auf den Getränkepreis seitdem zusätzlich 25 Cent an der Kasse berechnet. Ab dem kommenden Jahr wird das Einwegpfand ausgeweitet. Im Januar fallen auch die letzten Ausnahmen für milchhaltige Getränke.

Pfand wird 2024 ausgeweitet: 25 Cent auch auf milchhaltige Getränke

Der Grund dafür ist eine Änderung des Verpackungsgesetzes. Mit diesem Jahr endet die Übergangsfrist für bestimmte Milchgetränke in Plastikflaschen. Es geht dabei um Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, wie beispielsweise Kakaodrinks oder Trinkjoghurts. Werden diese Produkte in Plastikflaschen verkauft, fällt auch für sie ab Januar 2024 ein Pfand in Höhe von 25 Cent an. 

Noch bis 2030 werden immer wieder neue Regelungen in Kraft treten. Doch für Verbraucher sollte das die vorerst letzte Änderung beim Einwegpfand sein. Weitere Regelungen, die Müll reduzieren und Rohstoffe schonen sollen, werden insbesondere Händler und Hersteller betreffen. Ab 2025 beispielsweise müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens zu 25 Prozent aus recycelbarem Plastik bestehen. Ab 2030 erhöht sich der Wert sogar auf 30 Prozent für alle Einwegflaschen aus Kunststoff. Der Durchschnittswert der PET-Mehrweg-Flaschen beläuft sich bereits seit 2015 auf etwa 26 Prozent.

Für welche Getränke gibt es noch keine Pfandpflicht?

Neben Milchprodukten gibt es auch andere Getränke, auf die Kunden bisher kein Einwegpfand bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Wein, Milch, Spirituosen oder Frucht- und Gemüsesäfte. Auch bei Nischenprodukten wie Apfelwein, Cider oder Energy-Drinks gilt die Einweg-Pfandpflicht nicht. Pfandfrei sind auch nach wie vor Getränkekartons oder Schlauchbeutel, weil sie als ökologisch vorteilhaft angesehen werden. 

 
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