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Probleme mit Versand
Das können Sie tun, wenn Ihr Paket nicht ankommt
Der Onlinehandel boomt. Die Enttäuschung ist aber groß, wenn Pakete beschädigt eintreffen oder verloren gehen. Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollen.
Paketdienst.jpeg       -  Bei verlorenen oder beschädigten Sendungen kann man Schadensersatz geltend machen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Bei verlorenen oder beschädigten Sendungen kann man Schadensersatz geltend machen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:09 Uhr

Das Paketaufkommen hat aufgrund des Onlinehandels zugenommen. Mit der stetig wachsenden Zahl von Bestellungen gehen auch vermehrt Beschwerden einher. So ist es häufig der Fall, dass Pakete beschädigt, zu spät oder gar nicht ankommen. Die Rechtslage für Verbraucher ist dann nicht immer eindeutig. Im Jahresdurchschnitt müssen nach gesetzlichen Vorgaben zwar mindestens 80 Prozent der Paketsendungen in Deutschland nach zwei Werktagen beim Empfänger ankommen. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein bestimmtes Paket innerhalb dieser Frist befördert wird. 

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