
Der Online-Einkauf ist inzwischen zum Standard geworden, auch das Bestellen von Arzneimitteln im Internet ist einfacher geworden. Doch Polizei und Verbraucherschützer warnen vor Online-Betrügern, die mit gefälschten Präparaten Kasse machen.
Medikamente online kaufen: Worauf muss ich achten?
Viele Versandhändler werben derzeit damit, neben dem verschriebenen Arzneimittel gleich auch nicht verschreibungspflichtige Präparate kostenfrei nach Hause mitzuliefern. Stammt das Angebot von einer zugelassenen Apotheke, kann das beim Sparen helfen – steckt aber ein krimineller Shop dahinter, ist es hochriskant: Im Paket drohen Fälschungen zu sein. Gefährlich wäre es auch, das Einlösen des E-Rezepts mit der Bestellung von Mitteln zu verbinden, die – wie etwa Viagra – verschreibungspflichtig sind, ohne auch dafür ein Rezept zu haben.
Mehr denn je sollten Patientinnen und Patienten deshalb wissen: Online-Kriminelle vertreiben sowohl gefälschte Lifestyle-Produkte wie Potenz-, Haarwuchs- und Schlankheitsmittel als auch Fakes von lebensnotwendigen Medikamenten, etwa Blutdrucksenkern oder Mitteln zur Krebsbehandlung. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) können in den Präparaten keine, die falschen oder unmittelbar schädliche Wirkstoffe enthalten sein. Jüngstes Beispiel sind Fälschungen eines Diabetesmittels (Ozempic), das als vermeintliche „Abnehmspritze“ nachgefragt wird. Mehrere Aufsichtsbehörden berichten, dass gefakte Spritzen in Umlauf gekommen sind, von denen „erhebliche Gesundheitsgefahren“ ausgehen.
Wo kann ich Medikamente im Internet sicher bestellen?
Die Kriminalpolizei empfiehlt, sich beim Bestellen von Präparaten nicht von niedrigen Online-Preisen locken zu lassen, sondern immer nur auf die Qualität zu achten. Zu den sicheren Alternativen zum Einkauf im Internet zählen die Präventionsexperten der Polizei den Gang in die heimische Apotheke oder die Nutzung des Versandservices einer örtlichen Apotheke.
Wer bei einem anderen, persönlich nicht bekannten Onlineanbieter bestellt, sollte vorab prüfen, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. Die Internetseite müsse Angaben zur Apotheke sowie dem Apotheker oder der Apothekerin enthalten und die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekenkammer benennen, erläutert die Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Auf keinen Fall geordert werden sollten verschreibungspflichtige Medikamente bei Anbietern, die kein Rezept dafür verlangen.
Tipp: Eine Liste aller zugelassenen Internetapotheken in Deutschland ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abrufbar: www.bfarm.de, Suchwort Versandhandels-Register. Laut Bundesverband Deutscher Versandapotheken haben rund 2500 von 18.400 öffentlichen Apotheken in Deutschland eine Zulassung als Versandapotheke. Immer mehr regionale Apotheken verfügen zudem über einen eigenen Botendienst.
Und wenn ich im Ausland Medizin bestelle?
Das ist nicht generell verboten, es sind aber besondere Bestimmungen einzuhalten. Zum Versand zugelassen sind ausschließlich Händler mit Sitz in einem EU-Staat, der ähnlich strenge Vorschriften für den Medikamentenvertrieb wie Deutschland hat. Das trifft laut Bundesgesundheitsministerium derzeit nur auf Island, die Niederlande, Schweden und Tschechien zu, wobei teils weitere Restriktionen gelten. So müssen Anbieter aus den Niederlanden gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten. Für Schweden ist die Versanderlaubnis auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Tschechien auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt. Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten sind gänzlich tabu. Seit dem Brexit dürfen deshalb auch keine Medikamente aus dem Vereinigten Königreich mehr bestellt werden.
Kann ich die Seriosität eines Händlers checken?
Zunächst sollte geprüft werden, ob die ausländische Versandapotheke in ihrem Heimatstaat amtlich zugelassen ist, rät das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl. Das „entscheidende Indiz“ hierfür sei das EU-Sicherheitslogo auf der Homepage des Anbieters. Zu erkennen ist dieses Logo am weißen Kreuz auf grünem Hintergrund und der Flagge des jeweiligen Landes. Klickt man darauf, öffnet sich ein Fenster mit dem Auszug aus dem Zulassungsregister des Landes mit den wichtigsten Angaben zur Apotheke. Öffnet sich kein Fenster, ist das Logo höchstwahrscheinlich gefälscht.
Das EVZ empfiehlt weiterhin, vor dem Bestellen das Impressum des Anbieters zu checken. „Fehlen der Name des verantwortlichen Apothekers, eine Adresse und eine Telefonnummer für Rückfragen, ist vom Kauf abzuraten“, so die Verbraucherschützer. Nicht zuletzt sollten die Medikamentenpreise des Anbieters mit denen anderer Versandhändler verglichen werden. „Extrem günstige Preise können ein Hinweis auf Fake-Produkte sein“, warnt das Verbraucherzentrum.
Gibt es auch Bedenken in Zusammenhang mit dem neuen E-Rezept?
Hier gibt es keine Bedenken. Durch Einführung des neuen E-Rezepts ist das Bestellen von Arzneimitteln im Internet noch einfacher geworden. Alles geht elektronisch, ein Papier-Rezept wird nicht mehr gebraucht. Das System ist sicher, was die Bereitstellung von rezeptpflichtigen Medikamenten durch Apotheken angeht. Hier muss sich niemand Sorgen machen.