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Krankengeld
Krankengeld: Muss man es beantragen?
Krankengeld gibt es, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet – doch ist ein Antrag dafür notwendig? Das Wichtigste zur Beantragung des Krankengelds.
Stifte liegen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen       -  Wer länger krankgeschrieben ist, muss rechtzeitig eine lückenlose Krankschreibung sicherstellen, sonst ist der Anspruch auf Krankengeld gefährdet.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | Wer länger krankgeschrieben ist, muss rechtzeitig eine lückenlose Krankschreibung sicherstellen, sonst ist der Anspruch auf Krankengeld gefährdet.
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.02.2025 02:29 Uhr

Fällt man aufgrund von Krankheit aus, gibt es in der Regel eine Lohnfortzahlung. Laut Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss allerdings spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den Arbeitgebern steht es allerdings frei, diese schon früher von den Arbeitnehmern zu fordern.Der Paragraf 3 EntgFG regelt zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts haben. Erst nach dieser Frist ist der Arbeitgeber dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet. Danach greift das Krankengeld. Aber muss man das Krankengeld beantragen?

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