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Augsburg
Der Kampf um Kita-Plätze: Was man bei der Suche beachten muss
Kindergarten- und Kita-Plätze sind in vielen Kommunen noch immer knapp, vor allem Personal fehlt. Dabei sind die Rechte der Eltern größer, als diese vielleicht denken.
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Foto: Caroline Seidel, dpa | Plätze in Kindertagesstätten sind in vielen Kommunen rar und heiß begehrt.
Sarah Steinberger
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:34 Uhr

Immer häufiger ist die Rede vom Kampf um Kita-Plätze. So gibt es zwar in Deutschland seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und seit 2013 auf einen Kita-Platz, doch die Realität sieht oft anders aus: Auch 2023 werden bundesweit massig Kita-Plätze fehlen – vor allem wegen des Personalmangels. Fehlende Kita-Kapazitäten durch Personalmangel sind einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach jedoch kein Grund, Eltern einen Kita-Platz zu verweigern. Kommunen dürfen im Einzelfall auch eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung erteilen. Das Spannungsfeld nimmt weiter zu. 

Wie schnell die Zeit verfliegt. Vernahm man eben noch die ersten Schreie des Nachwuchses im Ohr und den süßen Duft von Babypuder in der Nase, so vergeht das erste Jahr doch rasch. Und je weiter das Kind heranwächst, desto mehr drängt sich die Frage nach einer Betreuung außerhalb der eigenen vier Wände auf. Einige Eltern zieht es zurück in den Beruf, andere sind schlicht auf das Einkommen angewiesen

Kitaplatz-Bewerbung: Erste Anlaufstellen sind die Kommunen und Jugendämter

Stellt sich also die Frage, wie der perfekte Start für das eigene Kind ins Kita-Leben gelingt. Vor allem in Zeiten, in denen die Kitas laut Anette Stein, Expertin für frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung, kurz vor dem Kollaps stünden. Wie also sollen Eltern vorgehen, um an einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu kommen? Welche Ansprüche haben sie, wenn ihnen kein Platz zugeteilt wird? 

Erste Anlaufstelle zu Fragen rund um die Kinderbetreuung sind die Wohnsitzgemeinde beziehungsweise das örtliche Jugendamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Zentrale Anlaufstelle in Augsburgist beispielsweise das Kita-Portal Augsburg mit umfangreichen Informationen zu einem Betreuungsplatz für Kinder. Eltern können sich dort passend zu den individuellen Bedürfnissen ihres Kindes über das Betreuungsangebot der Stadt Augsburg informieren, nach der geeigneten Einrichtung suchen und sich hierfür vormerken lassen. Um bei der regulären Platzvergabe berücksichtigt werden zu können, sind die Anmeldefristen für das jeweilige Kita-Jahr einzuhalten. Ratsam ist es, sich möglichst früh schriftlich anzumelden, wenn man weiß, dass man einen Krippenplatz benötigt. 

In Augsburg muss man sich spätestens im Winter vor dem Kita-Start anmelden

Augsburger Familien können ihr Kind zum Beispiel am Jahresanfang bis Ende Februar für das im Herbst beginnende Kita-Jahr vormerken lassen. Wichtig zu beachten: Mit der Vormerkung ist nicht sichergestellt, dass das Kind einen Betreuungsplatz erhält. Erst nach der Platzvergabe Mitte März steht fest, wer einen Kita-Platz bekommt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich unabhängig von den Fristen jederzeit über das Kita-Portal Augsburg auf frei werdende Plätze zu bewerben. Hier sei laut Martina Wild Bürgermeisterin der Stadt Augsburg, weniger die Anzahl der Plätze das Problem als das wenige Personal. "Neu ist, dass uns der Fachkräftemangel mehr herausfordert, um Kinder in unserer Stadt versorgen zu können, als Gebäude zur Betreuung der Kinder zu schaffen“, erklärt Wild.

Auch Stein zeigt sich über die aktuellen Entwicklungen besorgt: "Trotz des massiven Kita-Ausbaus in den vergangenen Jahren finden noch immer zu viele Eltern keinen Platz für ihre Kinder. Das ist in doppelter Hinsicht untragbar: Die Eltern müssen die Betreuung selbst organisieren, während den Kindern ihr Recht auf professionelle Begleitung in der frühen Bildung vorenthalten wird. Schon jetzt ist abzusehen, dass sich der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung auch 2023 vielerorts nicht einlösen lässt."

Kommune bietet keinen Kitaplatz: Schadenersatz fordern

Erhalten Eltern keinen Platz für ihren Nachwuchs, gibt es verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Zum einen können Eltern auf eine alternative Betreuungsform zurückgreifen und eine Tagesmutter oder einen -vater engagieren. Sie können auch Schadenersatz einfordern: Wenn Eltern nachweisen können, dass sie trotz großer Bemühungen und intensiven Kontakts zur Kommune bei der Suche nach einem Kita-Platz keinen Erfolg haben, ist es möglich, auf den Ersatz der Kosten für eine private Kinderbetreuung zu pochen. Im Falle von entstehenden Mehrkosten können diese der Stadt oder Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Erfolgt keine Zahlung, können Eltern vor Gericht ziehen und ihren sogenannten Kostenerstattungsanspruch geltend machen. Für den Fall, dass weder Kitas noch alternative Betreuungsformen organisiert werden und Eltern deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen können und zu Hause bleiben müssen, können Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfalls geltend gemacht werden. 

Hinweis: Dieser Text ist im Rahmen eines Kooperationsprojekts unserer Redaktion mit dem Master-Studiengang Fachjournalismus der TH Würzburg-Schweinfurt entstanden.

 
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