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München
Frisur misslungen: Diese Rechte hat man bei dem Friseurbesuch
Nicht immer entspricht eine Frisur den Erwartungen, selten tritt sogar eine Verletzung auf. Dies zeigt der Fall einer Kundin, bei der das Bleichen zu Haarausfall führte. Was in diesem Fall zu tun ist.
Friseur .jpeg       -  Manchmal kann beim Friseurbesuch auch etwas schieflaufen. Was ist dann zu tun?
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) | Manchmal kann beim Friseurbesuch auch etwas schieflaufen. Was ist dann zu tun?
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.04.2024 02:50 Uhr

Eine junge Frau betritt den Friseursalon. Die Haare sollen blondiert werden. Der Friseur beginnt nach einem kurzen Gespräch mit seiner Arbeit. Bereits beim Auftragen der Blondierung bemerkt die Kundin, dass etwas nicht stimmt: „Meine Kopfhaut brennt und juckt“, sagt sie besorgt. Der Friseur erklärt, dass dies normal sei und fährt fort. Einige Stunden später verlässt die junge Frau den Salon mit ihrer neuen Frisur. Erst am nächsten Tag bestätigen sich ihre Bedenken. Beim Blick in den Spiegel bemerkt sie einige kahle Stellen am Hinterkopf, die schmerzhaft brennen. Ein Arztbesuch enthüllt eine toxische Kontaktdermatitis, die zu Haarausfall führt und die Kopfhaut entzündet.

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