Fahrräder und E-Bikes sind vor allem in Großstädten eine sinnvolle und umweltschonende Alternative zum Auto. Der Trend geht inzwischen so weit, dass manche Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleaste Diensträder zur Verfügung stellen. Diese Jobräder gelten zudem als günstige Alternative zum Direktkauf beim Fahrradhändler. Für wen lohnt sich ein Dienstrad und worauf gilt es bei der Anschaffung zu achten?
Welche Vorteile bringt das Jobrad?
Der Erfinder von Diensträdern in Deutschland ist der Anbieter JobRad. Das Unternehmen hat zusammen mit über 6000 Fahrradhändlern bereits über eine Million Jobräder auf die Straße gebracht. Beworben wird das Leasing eines E-Bikes oder Fahrrads vor allem damit, dass Nutzerinnen und Nutzer dabei Geld sparen, sich fit halten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten würden. Wie viel Kunden im Vergleich zum Direktkauf mit JobRad sparen können, unterscheidet sich. Die relative Ersparnis hängt unter anderem vom Bruttomonatsentgelt und der Steuerklasse sowie der Beteiligung des Arbeitgebers ab. Je nach Rahmenbedingungen können bei einem Kaufpreis von 800 Euro laut Unternehmen zum Beispiel um die 490 Euro gespart werden.
Einschränkungen, welches Rad geleast werden darf, gibt es laut JobRad nicht. Arbeitnehmer können sich für ein E-Bike, Lastenrad, Rennrad oder ein ganz normales Fahrrad entscheiden. Genutzt werden darf das auch in der Freizeit und im Urlaub. Außerdem dürfen mit dem Dienstrad alle radeln, die im selben Haushalt wohnen. Nach Leasingende hat der Arbeitnehmer dann die Möglichkeit, das Rad zu kaufen. Allerdings weist der Anbieter darauf hin, dass der Arbeitgeber auch Einschränkungen festlegen kann.
Wie wird ein Jobrad finanziert?
Finanziert wird das Dienstrad über die Entgelt- oder Barlohnumwandlung. Der Arbeitnehmer tauscht bei der Gehaltsumwandlung einen Teil seines Bruttolohns gegen das Jobrad. Die Monatsraten werden vom Bruttolohn abgezogen, damit zählen sie nicht zum versteuerbaren Einkommen. Da der Arbeitnehmer das Fahrrad auch privat nutzen darf, entsteht aber ein sogenannter geldwerter Vorteil. Diesen muss der Angestellte mit 0,25 Prozent pro Monat versteuern.
Jedoch können Arbeitgeber ihren Angestellten auch ein Jobrad als Gehaltsextra anbieten. Es handelt sich dabei um eine Variante, die komplett steuerfrei ist. Arbeitgeber übernehmen dann die vollen Kosten und überlassen dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Dadurch entfällt der geldwerte Vorteil und die Angestellten erhalten ihre Diensträder steuerfrei.
Nicht jeder spart Geld mit seinem Jobrad
An der Entgeltumwandlung gibt es aber auch Kritik. Die Gewerkschaft Verdi bemängelt, dass bei diesem Modell weniger Geld in die Rentenversicherung eingezahlt wird, wodurch auch automatisch die spätere Rente sinkt, sowie die Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung. Der Restwert des Fahrrades müsse womöglich zum Teil ebenfalls versteuert werden. Dann sei die Ersparnis für den Arbeitnehmer nahe null Euro. Richtig sparen könne bei diesem Modell nur der Arbeitgeber, nämlich seine Beiträge zur Sozialversicherung. Stattdessen befürwortet Verdi das Dienstrad als Gehaltsextra.