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Internethandel
Deals auf Ebay, Airbnb & Co. interessieren jetzt das Finanzamt
Privathändler und -vermieter müssen sich jetzt warm anziehen. Ab Februar dürfte ein neues Gesetz manchen auffliegen lassen, der nebenbei gewerblich handelt.
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Foto: Christin Klose, dpa | Technik, Alltagsgegenstände oder Luxuswaren: Wer bei Online-Plattformen Dinge verkauft, sollte wissen, dass die Aktivitäten seit diesem Jahr an die Finanzämter gemeldet werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:25 Uhr

Jetzt wird‘s ernst: Wer nebenher regelmäßig auf Ebay, Amazon oder Etsy Geschäfte macht oder permanent via Airbnb & Co. vermietet und damit kräftig verdient, kann es dieses Jahr erstmals mit dem Finanzamt zu tun kriegen. Noch bis 31. Januar müssen die Plattformen Privatleute melden, die 2023 flott Handel betrieben und gut Gewinn gemacht haben – und dadurch womöglich Steuern hinterzogen. Dafür sorgt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das Finanzämtern jetzt Einblick gibt, wer oft und viel verkauft oder vermietet. „Keine Sorge, kleine Anbieter haben nichts zu befürchten, auch der nicht, der mal Antiquitäten oder Schmuck aus dem Nachlass verkauft“, betont Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin. Die Neuregelung solle vielmehr Schwarzhändlern das Handwerk legen, die „illegal auf Plattformen unterwegs sind“ und dem Staat damit Steuerausfälle in Milliardenhöhe bescheren.

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