Weihnachten kommt immer näher, die ersten Weihnachtsmärkte haben bereits geöffnet – und auch die Glühweinsaison ist wieder eingeläutet. Wer Geld sparen will oder einfach gemütlich zu Hause eine Tasse genießen möchte, kann auf die Produkte im Supermarkt zurückgreifen. Bisher waren deren Zutaten und Nährwerte meist nicht ersichtlich. Das wird sich bald ändern.
Zutaten und Nährwerte bei Glühwein müssen angegeben werden
Ab dem 8. Dezember müssen Hersteller die Zutaten und Nährwerte auf Glühweinflaschen oder Tetra Paks genau angeben. Verbraucherschützer haben diese Änderung seit Langem gefordert, nun wurde sie in der EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse verankert.
Betroffen davon ist laut dem Bayerischen Rundfunk sogenannte vorverpackte Ware, also Glühwein in Flaschen oder beispielsweise in Tetra Paks. Für den Ausschank auf Weihnachtsmärkten gilt die neue Regelung nicht, da es sich bei dem Glühwein dort um "lose Ware" handelt.
Alkoholgehalt bei Glühwein muss zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen
Ein klassischer Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein hergestellt. Hinzu kommen verschiedene Gewürze – auch Süßstoff, Aromen und Farbstoffe sind zulässig. Der Alkoholgehalt muss zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen. Wegen des Alkoholgehalts war bislang ein ausführliches Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend. Zukünftig müssen Hersteller genau angeben, ob Zucker oder Süßungsmittel, welche Gewürze und ob Aromen enthalten sind.
Auch die Angabe der Nährwerte wird ab dem 8. Dezember verpflichtend. Dort sind der Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Salz und Eiweiß im Glühwein ersichtlich. Die Hersteller müssen nicht zwingend Nährwerttabellen auf die Flaschen drucken. Auch QR-Codes, über die die Angaben abgerufen werden können, sind erlaubt. In diesem Fall müsste nur der Brennwert direkt auf dem Etikett angegeben werden.