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Rundfunkbeitrag
Bedingungen für die Befreiung: Wann Rentner keine GEZ zahlen müssen
Müssen Rentnerinnen und Rentner Rundfunkgebühren zahlen? Nicht immer. Die Bedingungen für eine GEZ-Befreiung und Informationen rund um einen Antrag im Überblick.
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Lukas von Hoyer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:30 Uhr

Anfang 2023 werden Millionen Verbraucher in DeutschlandPost vom Beitragsservice bekommen. Grund ist der regelmäßige Meldedatenabgleich. Wer keine GEZ bezahlt hat, bekommt Post. Derzeit müssen deutsche Haushalte einen Beitrag von 18,36 Euro entrichten. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2013. Sie gilt aber nicht zwingend auch für Haushalte von Rentnern und Rentnerinnen. Sie können sich von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen. In Zeiten von steigenden Kosten eine besonders attraktive Aussicht. Doch für einen erfolgreichen Antrag müssen Bedingungen erfüllt sein. 

GEZ: Befreiung für Rentner: Bedingungen und Voraussetzungen

Seitdem es die GEZ-Gebühren gibt, werden bestimmte Gruppen von ihnen ausgeschlossen. Beispielsweise müssen Studierende keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Selbiges gilt für Auszubildende und Personen mit einer schweren Behinderung. Bei Rentnerinnen und Rentnern gibt es eine solche klare Regelung nicht. Viele Senioren erfüllen allerdings die Voraussetzungen, sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen zu können. Das berichtet auch das Online-Portal seniorenbedarf.info. Demnach gibt es mehrere Gründe, wegen denen Rentnerinnen und Rentner von der Zahlung von 18,36 Euro im Monat befreit sein können. Von der GEZ befreit sind Rentnerinnen und Rentner...

  • ... die Grundsicherung erhalten
  • ... die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten
  • ... die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
  • ... die in einem Seniorenheim leben
  • ... die Pflegehilfe erhalten
  • ... die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" besitzen.

GEZ-Befreiung für Rentner 2023: So funktioniert ein Antrag und ein Härtefallantrag

Ist mindestens eine der Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt, können Rentnerinnen und Rentner einen Antrag auf GEZ-Befreiung einreichen. Dafür muss unbedingt ein entsprechendes Formular (ausgefüllt) und ein gültiger Bewilligungsbescheid verschickt werden. Der Bescheid und das Formular müssen in der Folge als Original und beglaubigte Kopie vorliegen. Der Antrag kann im Internet heruntergeladen und schriftlich beantragt werden. Die Bearbeitung durch den Beitragsservice kann einige Wochen dauern, aber auch schneller abgeschlossen sein. 

Rentnerinnen und Rentner, die keine der obigen Voraussetzungen erfüllen, können womöglich trotzdem um die GEZ-Zahlung herumkommen. Das kann durch die Beantragung eines Härtefalls gelingen. Aussicht auf Erfolg hat ein Härtefall mit zwei Bedingungen: 

  • Wenn Rentnerinnen und Rentner trotz eines Anspruchs auf Sozialleistungen verzichten.
  • Wenn das Einkommen einer Rentnerin oder eines Rentners nach Abzug des geltenden Existenzminimums nicht höher als 18,36 Euro ist. 2023 ist das Existenzminimum für Senioren auf 446 Euro plus Mietkosten festgelegt.
 
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