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Genuss
Diese Rechte hat man beim Restaurantbesuch
Was tun, wenn das Steak nur halb gar, die Suppe kalt oder der Service unaufmerksam ist? Es gibt klare Rechte für Gäste, um den Genuss zu gewährleisten.
Bedienung, es schmeckt nicht! Ist die Qualität des Essens mau, müssen Gäste das umgehend reklamieren - und nicht erst nachdem der Teller leer gegessen ist. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn       -  Bedienung, es schmeckt nicht! Wenn das der Fall ist, sollten Gäste sich unverzüglich melden.
Foto: Mascha Brichta, dpa | Bedienung, es schmeckt nicht! Wenn das der Fall ist, sollten Gäste sich unverzüglich melden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.03.2024 02:52 Uhr

Ein Restaurantbesuch gehört zu den Ereignissen, die das Leben lebenswert machen. Doch manchmal erfüllen die Gerichte nicht die Erwartungen. Was, wenn das Essen lauwarm ist, das Fleisch nicht durchgegart wurde? Welche Rechte haben hier die Gäste? Kann man sein Essen zurückgehen lassen, wenn es nicht schmeckt? 

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