München
Frühjahrscheck für Haus und Garten: Diese fünf Dinge sind jetzt zu tun
Hausbesitzer sollten nun Immobilie und Garten einem Check unterziehen, denn Frost, Schnee, Wind und Kälte können ihre Spuren hinterlassen haben. Worauf man jetzt achten muss.
Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen, das Grün sprießt: Es wird Frühling. Für Hausbesitzer bedeutet das allerdings auch Arbeit. Denn Schnee und Frost, Wind und Kälte können Spuren an Haus und Garten hinterlassen haben. Daher ist ein Frühlingscheck für Haus und Garten sinnvoll, um mögliche Schäden und Probleme frühzeitig erkennen und beseitigen zu können, sodass aus einem kleinen Manko kein großer Sanierungsfall wird.
- Dach: Die kalte Jahreszeit kann nämlich Haus und Garten ganz schön zusetzen. Bei Schnee, Eis, Regen und Wind wird vor allem das Dach in Mitleidenschaft gezogen. „Haben sich Dachziegel gelöst oder sind beschädigt, führt das schnell zu undichten Stellen, durch die Feuchtigkeit eindringt“, so Janna Nguyen, Immobilienexpertin bei der Ergo Versicherungsgruppe. „Um Folgeschäden wie etwa Schimmel zu verhindern, ist eine Kontrolle hier besonders wichtig.“ Regenrinnen und Rohre sollten Hausbesitzer zudem von Dreck, Moos und Laub befreien, damit Wasser ungehindert abfließen kann. Gleiches gilt für eine Fotovoltaikanlage: Sind Solarmodule verschmutzt, beeinträchtigt das unter Umständen die Leistung. „Um sich selbst bei der Dachkontrolle nicht in Gefahr zu bringen, kann es sinnvoll sein, einen Fachbetrieb zu beauftragen“, rät Nguyen.
Die Fassade auf Risse und Salzausblühungen kontrollieren
- Fassade: Auch an Fassaden geht kaltes Winterwetter womöglich nicht spurlos vorbei. Hausbesitzer sollten daher bei ihrem Kontrollgang prüfen, ob durch Schnee, Eis und Frost Risse in den Außenwänden entstanden sind. Schon kleine Schäden sind mögliche Eintrittsstellen für Feuchtigkeit: Wenn selbige durch Risse in Mauerwerk und Haus eindringt, kann die Bausubstanz nachhaltig beschädigt werden. „Besitzer sollten auf Warnsignale wie abgeblätterte Farbe oder Risse im Putz achten“, erklärt Kathrin Milich von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Auch Salzausblühungen am Sockel sind ein Alarmsignal: Diese weißen, wölkchenartigen Ablagerungen sind ein Zeichen für dauerhafte Feuchtigkeit. Entdeckte Mängel sollten entweder selbst beseitigt oder von einem Fachmann behoben werden.
Terrassenboden reinigen
- Fenster und Türen: Kitt und Silikondichtungen an Fenstern und Außentüren können ebenfalls während der kalten Jahreszeit Schaden nehmen und sollten überprüft werden. „An allen Türen besonders die Fuge an der Anschlagschiene kontrollieren“, rät Milich. „Denn dort kann Feuchtigkeit unter den Estrich eindringen.“
- Garten und Terrasse: Wer einen Garten hat, sollte auch hier einen Kontrollgang machen. Die Besitzer sollten dabei prüfen, ob sich Bodenplatten auf Terrasse oder Wegen durch Frost und Sickerwasser angehoben oder abgesenkt haben oder wackelig geworden sind. Vor allem Außentreppen sowie die Einfahrt, Terrasse und Balkon sollten eingehend inspiziert werden. Gefahrenquellen, die man dabei findet, sollte man dann schnell beseitigen. Dadurch lässt sich die Gefahr von Stürzen reduzieren – und man kommt seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nach. Denn stürzt zum Beispiel ein Besucher oder auch der Postbote über eine lose Platte, müssen die Eigentümer unter Umständen dafür haften. Vor allem bei Personenschäden kann das schnell teuer werden.
Bevor man es sich auf der Terrasse so richtig gemütlich machen kann, stehen auch hier einige Arbeiten an: Der Terrassenboden verträgt eine Reinigung, denn neben Schmutz können sich hier mitunter auch Moos, Algen und Flechten breitmachen. Mit einem Dampfstrahler oder Spezialmitteln können diese grünen Beläge entfernt werden. Auch Soda kann helfen. Und auch die Sitzmöbel wollen vor ihrem ersten Einsatz von Staub und Spinnweben befreit werden.
Lücken im Rasen: Anfang April aussäen
- Pflanzen: Sträucher, Bäume, Hecken und Zäune dürfen bei der Gartenkontrolle ebenfalls nicht fehlen. Generell brauchen Pflanzen und Bäume nach dem Winter häufig Pflege oder müssen nachgeschnitten werden. Wenn allzu harter Frost das eine oder andere Opfer gefordert hat, sollten die entstandenen Lücken frühzeitig bepflanzt werden, damit alles noch dann anwachsen kann, wenn ausreichend Regen fällt und nicht zu viel gewässert werden muss. Gleiches gilt für Lücken im Rasen – hier sollten die neuen Grassamen möglichst jetzt, Anfang April, ausgebracht werden.
Zudem müssen Hausbesitzer auch mit Blick auf ihren Garten die Verkehrssicherungspflicht beachten. „Geschädigte oder abgebrochene Äste müssen sie entfernen sowie lose Zaunsprossen reparieren“, erklärt Expertin Nguyen. Denn wenn beispielsweise ein abgebrochener Ast auf ein parkendes Auto fällt, muss der Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, für den Schaden aufkommen. Um sich vor solchen finanziellen Folgen zu schützen, ist grundsätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
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