Bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland können schnell hohe Kosten entstehen. Für gesetzlich Krankenversicherte bieten zwar Sozialversicherungsabkommen mit einigen europäischen Ländern einen begrenzten Schutz, jedoch reicht dies meist nicht aus. So übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die auch im Inland anfallen würden. Im Ausland zahlen Urlauber für Ihre Heilbehandlung jedoch mehr, und auch der Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt. Beim Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ist man über die Krankenkasse sogar meist gar nicht mehr versichert.
Wer also beim nächsten Urlaub in ferne Länder keine böse Überraschung erleben will, sollte eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Dies gilt übrigens auch für Privatversicherte. Diese haben in der Regel zwar keinen zeitlich befristeten Versicherungsschutz für Reisen innerhalb Europas. Bei außereuropäischen Aufenthalten ist dieser dafür oft auf einen Monat begrenzt. Auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport ist häufig in der privaten Krankenvollversicherung nicht enthalten.
Rücktransport, Arztbesuch, Rezepte und Krankenhausleistungen sollten in der Reisekrankenversicherung enthalten sein
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt bei akuten Erkrankungen oder Unfällen die ambulanten und stationären Behandlungen in der ganzen Welt. Außerdem übernimmt sie die Transportkosten zum nächsten Krankenhaus vor Ort und den Rücktransport nach Deutschland. Einige Versicherer zahlen für den verletzten oder kranken Urlauber selbst dann noch, wenn die maximale Reisedauer überschritten ist, bis seine Transportfähigkeit wiederhergestellt ist.
Wer eine private Versicherung abschließt, sollte auf die Formulierung im Kleingedruckten achten. Enthalten sein sollte der Rücktransport, sobald dieser sinnvoll und vertretbar ist, und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit. Wichtig sind neben der Übernahme von ambulanten Heilbehandlungen (also der normale Arztbesuch) auch ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel sowie Hilfsmittel. Zudem dürfen stationäre Heilbehandlungen nebst Operationen, allen Krankenhausleistungen wie Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung nicht fehlen.
Rechnungen für die Kostenerstattung aufbewahren
Wichtig zu wissen: Es besteht freie Arztwahl, jedoch muss der Arztbesuch im Ausland vor Ort selbst bezahlt werden. Die Originalrechnungen mit Angaben zur Diagnose müssen für die Kostenerstattung gesammelt werden, um sie nach Rückkehr bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt sollte man umgehend den Krankenversicherer kontaktieren, um die Kostenübernahme abzusichern.
Der Versicherungsschutz muss dabei nicht teuer sein. Gute Jahresverträge für beliebig viele Reisen sind für Einzelpersonen schon für zehn Euro pro Jahr erhältlich. Familien zahlen einen etwas höheren Beitrag. Familientarife sind oft für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, teils auch für Partner, die im selben Haushalt leben, sinnvoll, da dann beide Partner gemeinsam etwas günstiger versichert sind. Teurer wird es für ältere Personen ab einem Alter von etwa 60 Jahren.