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Finanzen
Zu welchen Finanzprodukten passt der Bitcoin?
Die US-Börsenaufsicht hat Bitcoin-Indexfonds für den US-Kapitalmarkt zugelassen. In Deutschland ist das aktuell nicht zulässig. Es gibt viele Gründe dafür, warum das so bleiben sollte.
Bitcoin.jpeg       -  Experten verweisen immer wieder auf die Gefahren von starken Kursschwankungen beim Bitcoin.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa | Experten verweisen immer wieder auf die Gefahren von starken Kursschwankungen beim Bitcoin.
Sascha Straub
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:09 Uhr

Der Bitcoin bleibt ein Phänomen, weil er sich nicht einordnen lässt. Sein extrem schwankender Wert wird im Gegensatz zu Geld von keiner staatlichen Instanz garantiert. Bitcoins werfen im Vergleich zu Spareinlagen keine Zinsen ab und die Rendite hängt allein davon ab, ob sich in Zukunft jemand findet, der bereit ist, einen noch höheren Preis dafür zu bezahlen. Zwar bringt auch Gold keine Zinsen, doch hat der Bitcoin hier einen weiteren Nachteil, da er als rein mathematisch erzeugte digitale Dateneinheit keinen physischen Eigenwert besitzt. So bleibt beim Bitcoin nur die Spekulation auf die Kursentwicklung.

Wer hierzulande mit Bitcoins handeln möchte, kann entweder selbst Bitcoins kaufen und in eine Wallet legen oder indirekt über zertifikatähnliche Schuldverschreibungen, sogenannte ETN (Exchange Traded Note), in den Bitcoin-Kurs investieren. Nur ein Buchstabe unterscheidet diese Produkte von den weitaus bekannteren börsengehandelten ETFs (Exchange Traded Funds). Doch dieser Unterschied hat es in sich: Passive ETFs haben sich zu Recht weltweit einen guten Ruf erworben, weil diese Fonds durch Indexbindung und breite Streuung die Risiken für Anleger gering halten. Ein Grund, warum es bisher keinen Gold-ETF gibt.

Der Bitcoin bekäme einen Vertrauensvorschuss, den er nicht verdient

Doch dieses Produktprinzip ist nun in Gefahr. Die US-Börsenaufsicht hat Bitcoin-ETFs für den US-Kapitalmarkt zugelassen. Ein ETF ohne Risikostreuung, der zudem keinen Index abbildet, sondern in spekulative Termingeschäfte (Futures) investiert, hat das Potenzial, Anleger in die Irre zu führen. In Teilen der Politik wurde dies noch nicht erkannt, denn erste Stimmen fordern die Zulassung von Bitcoin-ETFs auch hierzulande. Aufgrund der fehlenden Risikostreuung ist ein reiner Bitcoin-ETF nach aktueller Rechtslage in Deutschland nicht zulässig. Also genau aus dem Grund, warum ETF so erfolgreich werden konnten. Eine Aufweichung dieses Kriteriums schadet nicht nur dem Image von ETFs, sondern gibt dem Bitcoin einen Vertrauensvorschuss, den er nicht verdient.

Der Mensch vergisst schnell, daher sollte daran erinnert werden, dass der Bitcoin die in ihn gesetzten Erwartungen bisher eher enttäuscht hat. Weder ist er ein praktikables Zahlungsmittel noch eignet er sich aufgrund seiner Volatilität als Wertaufbewahrungsmittel. Als digitales Gold sollte er ein sicherer Hafen bei einem Börsencrash sein. Doch im Ernstfall fiel der Bitcoin 2022 noch tiefer als die Aktienkurse und erholt sich bis heute langsamer. Großinvestoren, sogenannte Bitcoin-Wale, sowie einflussreiche Einzelpersonen wie Elon Musk haben durch ihre Investitionsentscheidungen die Kursentwicklung des Bitcoins maßgeblich beeinflusst und können dies jederzeit wieder tun. Zudem haftet dem Bitcoin nach wie vor ein Schmuddel-Image an. Sei es durch falsche Renditen beim betrügerischen Handel mit Bitcoins oder schlicht als beliebtes Zahlungsmittel für Kriminelle. Daran würde auch ein Bitcoin-ETF nichts ändern. 

Damit ist ein Festhalten an strengen Regeln, die keinen Bitcoin-ETF in Deutschland zulassen, gelebter Anlegerschutz.

 
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