
Kleid, Kirche, Party: Die meisten Hochzeiten werden oft generalstabsmäßig vorbereitet. Wichtige Weichenstellungen für die gemeinsame Zeit danach gehen dagegen oft unter, so die Erfahrung von Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Unromantische, sperrige Themen wie gemeinsame Finanzen, Ehevertrag, Schulden, Versicherungen oder ein Testament gehören aber mindestens gleichermaßen penibel angepackt und geregelt.
Gemeinsames Konto nach der Hochzeit, ja oder nein?
Was besprochen gehört, ist die Zukunft des gemeinsamen Wirtschaftens und damit auch die Frage: Behält jeder sein Konto, wird ein gemeinsames eröffnet oder welche Lösung gibt es noch? Wollen beide Partner finanziell eigenständig bleiben und trotzdem nicht bei jeder Anschaffung über die Aufteilung der Rechnung diskutieren, sollten sie ein Drei-Konten-Modell in Erwägung ziehen, wie Alexandra Adelmann von der Postbank erläutert. Dabei wird ein Gemeinschaftskonto eingerichtet, jeder hat zusätzlich sein Einzelkonto. Der gemeinsame "Topf" kann dann monatlich von beiden mit einer festen Summe gespeist werden. So kann ein Grundstock aufgebaut werden für Ausgaben, die beide betreffen. "Wichtig ist, klare Absprachen zu treffen und auch einzuhalten", betont Adelmann. Das vermeide Konflikte.
Die Steuerklassen nach der Heirat optimieren
Über die Optimierung der Steuerklassen können Hochzeiter Einfluss darauf nehmen, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von den Gehältern abgeht. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Optionen: entweder ein Mix aus Steuerklasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen. Oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix aus den Klassen III und V in der Regel empfehlenswerter als IV und IV. Als dritte Option ist die Kombi IV/IV mit Faktor wählbar. Sie bietet sich ebenfalls bei etwa gleichem Verdienst an, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärt. Wichtig: Ein optimaler Mix der Steuerklassen senkt nicht die Gesamtsteuerbelastung des Paares. Er verschafft ihm aber monatlich mehr Netto aufs Konto und kann Nachzahlungen ans Finanzamt vermeiden.
Meine Schulden, deine Schulden
Wer heiratet, sollte offen mögliche Schulden ansprechen – die des Partners oder auch die eigenen. Mit dem Jawort hat man zwar nicht automatisch auch die Miesen seines Partners am Hals. Trotzdem gilt: Geht es um den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder Möbeln, werden ihre allzu lockeren Ausgaben und Schulden letztendlich auch zu den seinen. Und umgekehrt. Das sieht Paragraf 1357 BGB so vor. Danach dürfen Eheleute Geschäfte abschließen, die den Lebensbedarf angemessen decken – und der Partner muss mitzahlen, selbst wenn er den Ratenkauf zum Beispiel nicht mitunterschrieben hat. Das gilt auch bei Verträgen mit Strom- und Gaslieferanten, Versicherern oder Telefonanbietern, die nur auf einen Partner laufen.
Ehevertrag, ja oder nein?
Auch ohne Vertrag lebt das verheiratete Paar nicht im rechtsfreien Raum, sondern in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Trennung sorgt der Gesetzgeber dann für einen möglichst fairen Ausgleich. Doch wenn sich etwa Senioren oder Doppelverdiener ohne Kinder zur Ehe entschließen oder wenn ein Partner deutlich vermögender ist als der andere, ist der Gang zum Notar ratsam. In der Vereinbarung lässt sich nahezu alles regeln, vom Zugewinnausgleich über Unterhaltsfragen bis hin zur fairen Aufteilung der Ansprüche auf Altersversorgung. Ein Ehevertrag kann auch nach der Heirat noch abgeschlossen werden, sogar noch kurz vor der Scheidung. Was sonst im gerichtlichen Verfahren entschieden werden müsste, können die Eheleute schon vorher regeln. Voraussetzung: Beide sind sich einig.
Kein Euro zu viel an Versicherungen
Ändern Hochzeiter den Namen, müssen sie das auch ihren Versicherungen mitteilen. Grundsätzlich sollten sie vorher ihre Policen abgleichen. Viele Policen wie Rechtschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich problemlos zusammenlegen. Der Bund der Versicherten (BdV) rät, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner dann in die Bestandspolice aufzunehmen. Besitzen beide eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Heirat meist als Kündigungsgrund. Ähnliches kann auch für die Hausratversicherung gelten. Außerordentlich kündigen darf das Paar immer dann, wenn die Prämie nach dem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wird, so der BdV.
An den oder die Ex denken
Gleich nach der Hochzeit ist es wichtig, das Bezugsrecht einer Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Das sollte nicht vergessen werden, wenn sich die Eheleute gegenseitig finanziell absichern wollen. Bringen beide eine eigene Police mit, können sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Nur so bekommt der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung ausgezahlt. Wichtig ist diese Formalität vor allem dann, wenn der neue Mann respektive die neue Frau schon einmal verheiratet war. Sonst bleibt auch in der zweiten Ehe womöglich noch der Expartner begünstigt – und der aktuelle Partner geht leer aus.
Ran ans Testament
Der letzte Wille steht bei Frischvermählten nur ganz selten auf der To-Do-Liste. Kinderlose Paare gehen meist davon aus, dass der andere sowieso allein erbt, wenn einer von ihnen stirbt. Das ist aber falsch, warnt Michael Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF). Sein Rat: Paare ohne Nachwuchs, ob jung oder alt, sollten gleich nach der Hochzeit ein gemeinsames Testament machen. Meist reichen schon ein paar handgeschriebene Zeilen, dass der länger Lebende alles erbt. Denn: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Und die besagt: Lebt das Paar in Zugewinngemeinschaft, verheiratet oder verpartnert, ohne Nachwuchs, dann ist Teilen mit der Verwandtschaft angesagt.
Finanztipps: Sechs Fehler vermeiden, die richtig ins Geld gehen