Würzburg
Grillen, Lichter und Musik: Was Auf dem Balkon erlaubt ist
Der Frühling ist da, die Fußball-EM naht: Viele setzen sich jetzt mit Freunden und Verwandten auf dem Balkon zusammen. Wer feiern will, muss aber Regeln beachten.
Die Sonnenstrahlen kitzeln auf der Haut, in der Nase liegt der Geruch von frisch gegrilltem Essen, Musik sorgt für gute Stimmung. Eine Grillparty mit Freunden im Frühling ist eine feine Sache. Doch ist es überhaupt erlaubt, auf dem Balkon der Mietwohnung zu grillen und Musik zu hören? Wie sieht es mit Dekoration oder Beleuchtung aus? „Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Theoretisch“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds. Praktisch gesehen muss man als Mieter aber einige Dinge beachten.
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