Im kommenden Jahr wird es bei der gesetzlichen Rente verschiedenen Leistungsverbesserungen geben, darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Hinzu zählt nicht nur die so genannte Mütterente II., mit der die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser honoriert werden soll. Auch bei der Erwerbsminderungsrente soll es für Neurentner Verbesserungen geben. Wie sehen diese Veränderungen aus? Wer wird profitieren? Wer gegebenenfalls auch nicht? Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Thomas Brendler von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, haben Ihre Fragen zum Thema Rente beantwortet.
Ich (Jahrgang 1955) bin mit 63 Jahren in Rente gegangen. Nun möchte ich wieder ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Wieviel darf ich hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Da Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt für Sie eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Verdienst verteilt auf mehrere Monate oder nur einmal im Jahr erzielen. Wenn Sie mehr als 6300 Euro im Jahr verdienen, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrags auf Ihre Rente angerechnet. Sobald Sie die reguläre Altersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Das ist bei Ihnen mit 65 Jahren und neun Monaten der Fall. Für jüngere Jahrgänge steigt die Grenze in den kommenden Jahren schrittweise auf 67 Jahre.
Bedeutet Flexirente, dass ich meinen Renteneintritt selbst festlegen kann? Ich arbeite im Öffentlichen Dienst an einem Projekt, das ich bis 31. Januar 2019 begleiten möchte. Im Tarifvertrag steht jedoch, dass meine Beschäftigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Das wäre bereits im Herbst 2018 der Fall.
Da eine Rente nur auf Antrag gezahlt wird, können Sie ab einem gewissen Alter natürlich selbst entscheiden, wann Sie in Rente gehen. Wenn aber in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, dass Sie zu einem bestimmten Termin, zum Beispiel beim Erreichen der regulären Altersgrenze, aus dem Betrieb ausscheiden, gilt das natürlich. Sie könnten Ihren Arbeitgeber aber fragen, ob er sie ein paar Monate länger beschäftigt, um das Projekt noch zu beenden. Dies ist ja vielleicht auch in seinem Interesse. Möglich wäre auch eine freiberufliche Weiterarbeit als Rentner. Wichtig ist: Verpflichtet ist der Arbeitgeber zu keiner dieser Varianten.
Stimmt es, dass Mütter demnächst mehr Rente bekommen sollen. Mein Sohn wurde 1976 geboren. Mit wieviel mehr Rente kann ich da rechnen?
Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen zukünftig pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich in der Rente angerechnet bekommen. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2019 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind dafür pauschal um einen halben Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung der monatlichen Bruttorente von 16 Euro. Da Sie bereits Rente beziehen, erhalten Sie die Erhöhung automatisch und müssen keinen Antrag stellen. Die Umsetzung durch die Rentenversicherung erfolgt im ersten Halbjahr 2019. Der Zuschlag wird rückwirkend ab Januar gezahlt.
Lohnt es sich, als Bezieher einer Altersrente für einen Minijob noch Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen?
Wenn Sie sich entscheiden, durch Ihren Arbeitgeber 3,6 Prozent von Ihrem Gehalt an die Rentenversicherung überweisen zu lassen, steigt dadurch zum 1. Juli des nächsten Jahres Ihre Rente. Ihr Arbeitgeber legt übrigens noch einmal einen Betrag in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes obendrauf. Ob es sich für Sie lohnt, auf einen Teil Ihres Nettos zu verzichten, hängt davon ab, wie lange Sie später die höhere Rente beziehen werden. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie in weniger als vier Jahren das, was Sie jetzt einzahlen, durch die erhöhte Rente wieder einspielen.
Gibt es auch für Erwerbsminderungsrentner Hinzuverdienstgrenzen?
Ja. Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt auch die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr. Ist der Hinzuverdienst höher, gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie bei den vorzeitigen Altersrenten. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es keinen festgelegten Betrag als jährliche Hinzuverdienstgrenze. Der Betrag wird für jeden Versicherten individuell von seinem Rentenversicherungsträger berechnet und orientiert sich am höchsten Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn.
Ich habe gehört, dass es bei den Erwerbsminderungsrenten im kommenden Jahr Verbesserungen geben soll. Kann ich darauf hoffen, dass sich meine relativ kleine Erwerbsminderungsrente dadurch erhöht?
Es gibt einen Gesetzentwurf, nach dem die sogenannte Zurechnungszeit ab Januar 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben werden soll. In den Folgejahren soll sie dann in Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert werden. Erwerbsgeminderte werden durch die Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Von der Neuregelung werden voraussichtlich aber nur Neurentner mit einem Rentenbeginn ab 2019 profitieren.
Ich bin Rentnerin und Pflege seit einigen Jahren meinen Mann. Eine Freundin machte mich vor kurzem darauf aufmerksam, dass sich meine Rente dadurch eigentlich erhöhen müsste. Dies ist jedoch nicht der Fall. Woran könnte das liegen?
Wenn Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, zahlt die Pflegekasse für Sie keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Lassen Sie sich Ihre Rente jedoch nur teilweise – zum Beispiel in Höhe von 99 Prozent – auszahlen, dann müsste die Pflegekasse Beiträge an die Rentenkasse abführen. Dies würde Ihre Rente erhöhen. Ob sich das für Sie rechnet, sollten Sie vorab in einer persönlichen Beratung in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung klären lassen. Auch empfiehlt es sich, Auswirkungen auf eine gegebenenfalls vorhandene betriebliche Altersversorgung, beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu erfragen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann übrigens jederzeit wieder die Vollrente bezogen werden.
Ich bin in einem Blumenladen beschäftigt, arbeite in Teilzeit und verdiene rund 1000 Euro im Monat. Meine Rente wird später nicht sonderlich hoch sein. Werde ich damit zum Sozialfall?
Ob Sie später einmal Grundsicherung beantragen müssen, wird von Ihrer finanziellen und familiären Situation im Alter abhängen. Auch wenn es sicher nicht einfach ist, sollten Sie versuchen, privat vorzusorgen. Hierfür steht Ihnen im kommenden Jahr voraussichtlich etwas mehr Geld zur Verfügung. Der Gesetzgeber plant, Geringverdiener wie Sie – mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450 und 1300 Euro – bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Sie zahlen nur noch einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, erwerben gleichzeitig aber Rentenansprüche wie bei einer vollen Beitragszahlung. Dadurch haben Sie Netto jeden Monat etwas mehr Geld im Portemonnaie. Die Beitragshöhe richtet sich übrigens nach Ihrem Verdienst und steigt, je mehr Sie verdienen.