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Karlsruhe
BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook
Ein großer Daten-Vorfall bei dem Netzwerk erregte weltweit Aufsehen: über eine halbe Milliarde Betroffene, Tausende Klagen allein in Deutschland. Für die gibt es nun eine höchstrichterliche Klärung.
Ansprüche von Facebook-Nutzern       -  Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild)
Foto: Anna Ross/dpa | Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.11.2024 02:41 Uhr

Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. 

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