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Brüssel
Brüssel will von Meta Infos zu eingestelltem Analysetool
Wenige Monate vor der US-Präsidentenwahl hat der Internet-Konzern Meta das Analyseprogramm CrowdTangle eingestellt. Die EU-Kommission fordert Auskunft.
Meta       -  Meta hat das Analysetool CrowdTangle endgültig abgeschaltet. (Archivbild)
Foto: Jens Büttner/dpa | Meta hat das Analysetool CrowdTangle endgültig abgeschaltet. (Archivbild)
dpa
 |  aktualisiert: 30.08.2024 02:39 Uhr

Die Europäische Kommission verlangt von Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta mehr Informationen zur Einstellung des Analysetools CrowdTangle. Die Brüsseler Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA), wie sie mitteilte. Demnach soll Meta erläutern, wie Forscher künftig Zugang zu Daten erhielten, die auf der Online-Schnittstelle von Facebook und Instagram öffentlich zugänglich sind. Außerdem solle der Konzern erklären, in welcher Form er seine Funktionen zur Überwachung von Wahlen und zivilgesellschaftlichen Diskursen aktualisieren wird.

Kritik an Metas Alternativen zu CrowdTangle

Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Unter anderem wurde kritisiert, dass kein wirksames Echtzeit-Tool für den zivilen Diskurs und die Wahlbeobachtung verfügbar sei. Nach Angaben der Brüsseler Behörde habe Meta daraufhin neue Funktionen in CrowdTangle eingeführt - insbesondere öffentliche visuelle Echtzeit-Dashboards für die EU-Mitgliedstaaten, um Dritten Echtzeit-Diskurse und Wahlbeobachtung zu ermöglichen. Diese Funktionen seien nun eingestellt worden.

Meta hatte CrowdTangle am Mittwoch endgültig abgeschaltet. Das Analyseprogramm diente unter anderem zur Überwachung von Social-Media-Posts und Desinformation. Andere Tools sollen Meta zufolge CrowdTangle ersetzen. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese weniger Informationen und Funktionen bieten.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Meta muss nach Angaben der EU-Kommission die geforderten Informationen bis zum 6. September liefern. Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen. Wenn das Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstelle oder sich weigere, die Fragen zu beantworten, könne die Behörde Geldstrafen verhängen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

 
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