Während manche Angehörige ihrer Trauer auch im Internet Ausdruck verleihen, ziehen es andere vor, digitale Profile ihrer verstorbenen Angehörigen aus dem Netz entfernen zu lassen. Das ist mitunter sehr schwierig.
Wenn Facebook darüber informiert wird, dass ein Nutzer gestorben ist und wird das durch eine Sterbeurkunde glaubhaft versichert, so wird der Account aufrecht erhalten und erhält einen speziellen Erinnerungsstatus. Nach Auskunft der deutschen Pressestelle kann der Account auch gelöscht werden, sofern die Familie es so wünscht.
• Wer-kennt-wen.de
Auch hier können Angehörige einen Gedenkstatus einrichten lassen. Die Seite des Toten dient dann als eine Art Kondolenzbuch. Sobald wer-kennt-wen.de die Nachricht erreicht, dass ein User verstorben ist und dies durch Sterbeurkunde beglaubigt wurde, wird das Profil offline geschaltet. Um einem Angehörigen die Befugnis über das Profil des Verstorbenen zu übertragen, verlangt wer-kennt-wen.de einen Berechtigungsnachweis, zum Beispiel den Erbschein. Erst dann wird der Account gelöscht oder in den Gedenkstatus überführt, je nachdem, was sich die Familie wünscht. Als einziges der befragten Netzwerke bekennt wer-kennt-wen.de offen, dass die meisten Angehörigen das Profil löschen lassen wollen.
• studiVZ, meinVZ, schuelerVZ
Die VZ-Netzwerke bieten den Hinterbliebenen an, gemeinsam zu ermitteln, was mit dem Profil des Verstorbenen geschehen soll. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, es löschen oder als Erinnerung bestehen zu lassen. Einen speziellen Gedenkstatus haben die VZ-Netzwerke nicht. Eltern haben bei den VZ-Angeboten die Möglichkeit, eine Telefonsprechstunde in Anspruch zu nehmen. Das „Media Education Team“ bietet Eltern diesen Service zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag 16-18 Uhr) an. Für die Verifizierung des Anliegens reicht die Kopie der Sterbeurkunde. Die Löschung des Profils kann nur durch einen Erbberechtigten veranlasst werden.
• Google+
Das soziale Netzwerk des Suchmaschinen-Giganten Google, Google+, hat kein eigenes Verfahren für den Umgang mit Profilen verstorbener Nutzer. Auf Anfrage verweist die Pressestelle auf den Umgang mit Google-E-Mail-Adressen Verstorbener. Google+ verlangt danach eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde ins Englische sowie Informationen aus dem sogenannten Header einer E-Mail-Adresse eines Verstorbenen und den vollständigen Inhalt irgendeiner E-Mail des Toten. Diese Daten müssen per Post (nicht digital) an eine Adresse in den USA geschickt werden. Nach eigenen Angaben prüfe Google das Anliegen und benachrichtige danach die Antragsteller, ob die Löschung nun den zweiten Teil des Verfahrens durchlaufen könne. Sollte dies der Fall sein, erhalten die Antragsteller weitere Informationen. Um was es sich dabei handelt, war trotz mehrfacher Anfragen nicht zu erfahren. Aus dem Hilfe-Text hervor geht die Bedingung, dass ein US-Gericht eine Anordnung erlassen müsse, um den Account löschen zu lassen.
• Xing.com
Profile Verstorbener werden sofort inaktiv geschaltet. Endgültig gelöscht wird es erst nach etwa drei Monaten. So soll vermieden werden, dass bei Verwechslungen oder Namensgleichheit versehentlich Profile anderer Mitglieder gelöscht werden. Wer den Tod des Mitglieds meldet, ist bei Xing unerheblich.