Auch wenn der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, Meta, den Start seiner KI-Software in Europa vorerst aufgeschoben hat - ganz vom Tisch ist die sogenannte Meta AI nicht. Nach wie vor ist Meta der Meinung, sein Vorgehen entspreche den europäischen Gesetzen und Regelungen. Datenschützer sehen das anders.
Worum es geht: Für seine Künstliche Intelligenz wollte der Konzern User-Posts auf seinen sozialen Netzwerken Facebook und Instagram nutzen. Datenschützer aber kritisierten, dass Nutzerinnen und Nutzer dagegen lediglich Widerspruch einlegen konnten, statt ausdrücklich nach ihrer Zustimmung gefragt zu werden. Im Netz kursieren diverse Anleitungen dazu, wie der Widerspruch eingelegt werden kann.
Für Nutzerinnen und Nutzer ist das Thema weiterhin wichtig - denn es wirft auch ein neues Schlaglicht auf die Frage des Datenschutzes. Antworten auf wichtige Fragen:
Wofür braucht Meta die Daten?
Die Meta AI erstellt, ähnlich wie andere KI-Software - zum Beispiel ChatGPT -, Texte und Bilder und kann Fragen seiner Nutzerinnen und Nutzer beantworten. Damit das möglichst gut funktioniert, wird die KI mit Daten trainiert - je mehr, desto besser. Und für dieses Training wollte Meta auch Nutzer-Posts von Facebook und Instagram verwenden.
Für den KI-Experten Gregor Schmalzried wäre das alleine aufgrund der Menge an nutzbaren Daten ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen KI-Anbietern.
Ein weiterer Vorteil, den Meta durch die Posts von Facebook und Instagram hätte: Es sind lokale Daten. „Viele der großen Sprachmodelle haben einen gewissen Bias in Richtung der amerikanischen Welt, weil einfach die meisten Daten, mit denen diese Modelle trainiert wurden, von dort kommen”, erklärt Schmalzried.
Ein Beispiel dafür sei ChatGPT. „Da liest man dann manchmal einen Satz, wo es sich so anfühlt, als wäre er wirklich Wort für Wort aus dem Englischen übersetzt”, so Schmalzried weiter. Man merke ChatGPT schon an, dass es primär ein englischsprachiges Modell sei. Das sei bei Meta, mit Posts aus aller Welt zum Trainieren der KI, dann anders.
Das betont der Konzern auch selbst. Als Meta ankündigte, den Start von Meta AI in Europa zu verschieben, argumentierte der Konzern, den Nutzerinnen und Nutzern in Europa ohne das Anlernen mit lokalen Daten kein erstklassiges Erlebnis bieten zu können.
Darf Meta die Daten nutzen?
In Ländern wie den USA, Kanada, Neuseeland oder Australien ist Meta AI hingegen bereits verfügbar. Sie ist dort auch in andere Anwendungen von Meta wie WhatsApp und Facebook Messenger integriert. Nutzerinnen und Nutzer können Meta AI dort etwa Fragen stellen, die die KI dann beantworten soll. Anders als ChatGPT nutzt die KI-Software dafür auch Suchmaschinen wie Google und Bing.
Warum es in Europa anders lief, liegt am Datenschutzrecht. Womöglich hatte der Konzern einkalkuliert, dass es hier schwieriger werden könnte: Laut Schmalzried hätten die europäischen Nutzerinnen und Nutzer als einzige die Option eingeräumt bekommen, der Nutzung ihrer Posts zu widersprechen. Doch selbst die Widerspruchsoption war nach Ansicht von Datenschützern für die EU nicht ausreichend. Die Hamburgische Datenschutzbehörde teilt mit: „Bei tatsächlich privaten Posts, die nur in kleinen Gruppen geteilt wurden, wäre eine solche zweckändernde Nutzung nur nach einer entsprechenden Einwilligung möglich.”
Anders gesagt: Meta hätte also die ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer gebraucht, anstatt ihnen nur die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisierte zudem, dass der Widerspruch zu kompliziert gestaltet sei und man ihn als Nutzer auch begründen muss.
Bei öffentlichen Posts prüfen europäische Datenschützer aktuell noch, ob Meta hier ebenfalls die aktive Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer braucht.
Meta wiederum ist überzeugt, dass man ein „berechtigtes Interesse” am Training der KI-Modelle habe und die Daten daher entsprechend nutzen dürfe.
Was heißt das für mich?
Für Nutzer von Instagram und Facebook wichtig zu wissen: Obwohl Meta die Einführung seiner KI in Europa vorerst gestoppt hat, ist es für alle User weiterhin möglich, Einspruch gegen die Verwendung der Nutzerdaten einzulegen. Wie das geht, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf seiner Website (https://dpaq.de/nAx7ZD4).
Generell rät die Hamburgische Datenschutzbehörde, keine personenbezogenen Daten an eine KI zu übermitteln, wenn sich der Anbieter in den Geschäftsbedingungen eine Verwendung für eigene Zwecke einräumen lässt.
Denn: Oft verwenden die Anbieter auch Eingaben, die Userinnen und User im Dialog mit einem KI-Chatbot machen, um damit die KI weiter zu trainieren. Das lässt sich teilweise jedoch abstellen. Bei einigen Chatbots geht das nur in der Bezahlversion. Bei ChatGPT lässt sich das Ganze aber auch in der kostenlosen Version deaktivieren. Wählen Sie dazu in den Einstellungen den Menüpunkt Datenkontrollen. Dort können sie unter dem Punkt „Das Modell für alle verbessern” die entsprechende Einstellung vornehmen.
Kommt die Meta AI noch nach Europa?
Solange die Datenschutzbedenken nicht ausgeräumt sind, dürfte Meta AI in Europa weiterhin nicht an den Start gehen. Laut Fachmann Schmalzried ist das kein Einzelfall: „Claude zum Beispiel, meiner Meinung nach der beste Chatbot der Welt, war lange nicht in Europa verfügbar. Das Gleiche bei Google Gemini.”
Es sei eben das Problem, dass gute KI bislang nicht Europa gebaut werde, sagt er. Und deshalb stellt sich für Schmalzried die Frage, ob die internationalen Unternehmen tatsächlich weiter die Regulationen in Europa akzeptieren und ihre KI-Software mit Verzögerungen daran anpassen. Oder ob sie eben ihre Tools nicht mehr in Europa anbieten, weil es sich nicht mehr lohne. Schmalzried sagt: „Aktuell würde ich mir da keine Sorgen machen, aber langfristig sollte man zumindest über dieses Szenario nachdenken.”
Zu den Quellen: Gregor Schmalzried beschäftigt sich als Blogger und Journalist unter anderem mit dem Thema Künstliche Intelligenz. Er gehört zum Moderatorenteam des KI-Podcasts der ARD. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ist die in Deutschland für den Meta-Konzern zuständige Datenschutzbehörde.