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Frankfurt/Main
Urteil: Ersatz-SIM-Karte darf nicht immer etwas kosten
Darf der Provider Geld für eine ersatzweise ausgestellte SIM-Karte verlangen - ganz gleich, was der Grund dafür ist? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat darauf nun eine Antwort gegeben.
Eine SIM-Karte       -  Mobilfunkanbieter dürfen nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn | Mobilfunkanbieter dürfen nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.10.2024 02:29 Uhr

Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist.

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