Frankfurt/Main
Urteil: Ersatz-SIM-Karte darf nicht immer etwas kosten
Darf der Provider Geld für eine ersatzweise ausgestellte SIM-Karte verlangen - ganz gleich, was der Grund dafür ist? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat darauf nun eine Antwort gegeben.
Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist.
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