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Schleswig
Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen
Gekündigt ist gekündigt. Sollte man meinen. Ist auch so. Trotzdem versuchen Firmen, verflossene Kunden zu verunsichern und zum Bleiben zu bewegen. Auch mit unlauteren Mitteln, wie dieses Urteil zeigt.
Antennen von Mobilfunkanbietern auf einem Mobilfunkmast       -  Unerwünschte Werbung? Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen vermeintlich offenen Fragen konkret benennen.
Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn | Unerwünschte Werbung? Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen vermeintlich offenen Fragen konkret benennen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.12.2024 02:27 Uhr

Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben.

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