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Mainz/Berlin
Freie Wahl des Routers gilt weiter auch bei Glasfaser
Seit 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internet-Router frei wählen. Und diese Wahlfreiheit gilt ausnahmslos, wie eine Entscheidung der Bundesnetzagentur jüngst gezeigt hat.
Router in einer Wohnung       -  Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn | Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.02.2025 02:31 Uhr

Die Endgerätefreiheit für Internetanschlüsse gilt weiterhin uneingeschränkt und auch für Glasfasernetze. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch an Glasfaseranschlüssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

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