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Karlsruhe
BGH verhandelt zu Urheberrecht bei Bildaufnahmen per Drohne
Mit dem technischen Fortschritt tauchen auch neue juristische Fallstricke auf: Der BGH muss sich nun mit Drohnen-Aufnahmen von Kunstinstallationen befassen. Es geht dabei um Fragen des Urheberrechts.
Drohne in der Luft       -  Mit dem technischen Fortschritt tauchen auch neue juristische Fragen auf: Der BGH muss sich nun mit Urheberrecht und Drohnen-Aufnahmen befassen. (Symbolbild)
Foto: Monika Skolimowska/dpa | Mit dem technischen Fortschritt tauchen auch neue juristische Fragen auf: Der BGH muss sich nun mit Urheberrecht und Drohnen-Aufnahmen befassen. (Symbolbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.07.2024 02:32 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob man mit einer Drohne Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken machen und diese verbreiten darf. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in der Vorinstanz entschieden, dass im Sinne der sogenannten Panoramafreiheit nur Bilder aus Blickwinkeln zulässig seien, die sich den Augen eines Menschen von allgemein zugänglichen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus böten. 

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