Karlsruhe
BGH prüft Urheberrechtsverletzung bei Drohnen-Aufnahmen
Mit dem technischen Fortschritt stellen sich neue juristische Fragen: Der BGH befasst sich nun mit Drohnen-Aufnahmen von Kunstinstallationen. Vielleicht geht es aber noch eine Runde weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, inwiefern Drohnenaufnahmen von Kunstwerken zu kommerziellen Zwecken das Urheberrecht der Künstlerinnen und Künstler verletzen. Konkret geht es um Luftbildaufnahmen verschiedener Kunstinstallationen für zwei Bücher über Halden im Ruhrgebiet. Der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, erläuterte die bisherige Rechtssprechung, nach der nur Fotos ohne Hilfsmittel wie Leitern erlaubt seien. Das heißt unter Fachleuten Panoramafreiheit. Wann die Karlsruher Richterinnen und Richter eine Entscheidung verkünden, war zunächst unklar. (Az. I ZR 67/23)
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