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Dresden
Attacke auf Dresdner Kunst: 5.500 Euro Schadenersatz
Im August 2022 kleben sich zwei junge Menschen an den Rahmen eines berühmten Dresdner Gemäldes. Sie werden verurteilt - und der Freistaat will Schadenersatz.
Wiedereröffnung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden       -  Das Gemälde „Die Sixtinische Madonna” von Raffael in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden
Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa | Das Gemälde „Die Sixtinische Madonna” von Raffael in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.10.2024 02:38 Uhr

Die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die „Sixtinische Madonna” in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten leisten Schadenersatz. Sie stimmten in dem vom Freistaat angestrengten Verfahren bei einer Zivilkammer am Landgericht Dresden überraschend einem Vergleich zu. Danach müssen sie bis zum 1. März 2025 eine Summe von 5.500 Euro zahlen. Zudem akzeptierten sie, dass der Anspruch aus einer „vorsätzlichen strafbaren Handlung” resultiert und verpflichteten sich, künftig an keiner derartigen Aktion teilzunehmen, bei der die staatliche Kunst beschädigt werden könnte. 

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