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Adel
Wie regeln Königshäuser eigentlich ihre Thronfolgen?
Der britische König ist an Krebs erkrankt, die dänische Königin hat abgedankt. Wer den Thron erben darf, unterscheidet sich in Europa jedoch von Monarchie zu Monarchie.
Nach dem Tod von Königin Elizabeth II. - London       -  Die Frage nach der Krone: Wer darf sie tragen?
Foto: Daniel Leal, PA Wire/dpa | Die Frage nach der Krone: Wer darf sie tragen?
Hannah Greiner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:11 Uhr

Prinz William ist ohnehin der wohl bekannteste Thronfolger Europas. Seit der Nachricht, dass sein Vater König Charles III. an Krebs erkrankt ist, richten sich allerdings noch mehr Blicke auf den Kronprinzen. Obwohl der Palast den Optimismus des Königs betont, wandern die Gedanken vieler Menschen unweigerlich zur Frage der Thronfolge.

Die britische Thronfolge ist durch die "Bill of Rights" (1689), den "Act of Settlement" (1701) und die "Prevention of Discrimination Bill" (2009) festgelegt. Aus den drei Gesetzen geht hervor, dass alle legitimen, protestantischen Nachkommen von Sophie von Hannover (1630–1714) der Reihenfolge ihrer Geburt nach thronfolgeberechtigt sind. 2011 wurden männliche und weibliche Nachkommen gleichgestellt. Aktuell folgt Prinz William auf König Charles III. Zweiter in der Thronfolge ist Williams ältestes Kind, Prinz George (10), dann ist Prinzessin Charlotte (9) am Zug. Sobald George jedoch Kinder hat, rücken diese vor seine Schwester Charlotte. Und ganz am Ende der Thronfolge? Dort, auf Platz 4973, steht doch tatsächlich eine Deutsche. Karin Vogel, geboren 1973, ist Nachkommin von König George I. Die Nachfolgeregelung kann theoretisch vom Parlament geändert werden.

Vereinigtes Königreich, Dänemark, Spanien – andere Thronfolge-Regeln

Für den seltenen Fall, dass eine Majestät abdankt, sitzt der Nachfolger schneller als erwartet auf dem Thron – so wie Anfang des Jahres in Dänemark. Königin Margrethe II. hörte im Januar 2024 überraschend auf. Sohn Frederik regiert seitdem. Auf den König folgt an erster Stelle Sohn Christian (18), dann seine drei Geschwister. Laut dem Thronfolgegesetz (1953) haben alle in einer Ehe gezeugten Nachkommen von König Christian X. (1870-1947) und Königin Alexandrine Anspruch auf den Königstitel, seit 2009 wird auch hier nicht mehr nach dem Kindesgeschlecht unterschieden. Wer ohne königliche Zustimmung heiratet, verliert übrigens das Thronfolgerecht für sich und seine Nachfahren.

In Spanien steht aktuell eine Kronprinzessin bereit. Leonor (18) wird die Krone von ihrem Vater König Felipe VI. übernehmen. Eine Besonderheit im spanischen Königshaus: Durch einen Vaterschaftstest haben auch nicht eheliche Kinder Anspruch auf den Thron. Auch bei Eheschließungen braucht es keine ausdrückliche Zustimmung. Die spanische Thronfolge ist in der Verfassung verankert und nur äußerst schwer zu ändern.

 
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