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Spanien
Bei Menstruationsbeschwerden bekommen Spanierinnen frei – wie funktioniert das?
Spanien will seiner menstruierenden Bevölkerung den Alltag erleichtern. Seit dem ersten Juni ist es möglich, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.
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Foto: A. Riedl, dpa (Archivbild)
Luisa Sako
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:42 Uhr

Krampfartige, wiederkehrende Schmerzen, die zum Teil in andere Körperteile wie den Rücken und die Beine ausstrahlen oder Übelkeit und Erbrechen mit sich bringen. 10 von 100 Frauen leiden während ihrer Menstruation für etwa ein bis drei Tage unter derart starken Beschwerden, dass eine Bewältigung des Alltags kaum bis gar nicht möglich ist. Der medizinische Fachbegriff dafür lautet "Dymenorrhoe".

Als einer der Faktoren, die die Entstehung starker Schmerzen bei der Kontraktion der Muskulatur in der Gebärmutter zur Abstoßung der sich monatlich aufbauenden Gebärmutterschleimhaut begünstigen, gilt Stress. Es müsste folglich Gelegenheiten geben, zur Ruhe zu kommen und auch Entspannungsübungen zu praktizieren.

Menschen mit starken Menstruationsbeschwerden dürfen frei nehmen

In Spanien ist am 1. Juni ein Gesetz in Kraft getreten, das menstruierenden Menschen genau das ermöglicht. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests können sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Das Attest muss jedes Mal neu ausgestellt werden. Die Länge der hierzulande lax als "Menstruationsurlaub" bezeichneten Freistellung ist abhängig von der Länge und Stärke der Schmerzen, jedoch prinzipiell zeitlich nicht per Gesetz begrenzt. Die Regelung gilt auch für Schmerzen, die bei Krankheiten wie der Endometriose und vergleichbaren Erkrankungen auftreten.

Die Kosten des Ausfalls übernimmt der Staat. Der Hintergrund des Gesetzes über Sexual- und Reproduktionsfreiheit ist folgender: Das spanische Arbeitsrecht bietet im Krankheitsfall einen vergleichsweise geringen Schutz. Anders als beispielsweise in Deutschland, besteht keine Anspruch auf eine Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Die Weisung wurde von Spaniens linker Regierung auf den Weg gebracht. Bei der Abstimmung im Parlament im Februar stimmten 185 Abgeordnete mit Ja, 154 sprachen sich gegen die Verordnung aus und drei enthielten sich.

Spanische Gewerkschaft befürchtet Diskriminierung von Frauen bei Einstellungsverfahren

Spanien ist damit unter den europäischen Staaten ein Vorreiter, doch die Idee ist nicht neu. Das Modell gibt es bereits im asiatischen Raum. In Taiwan etwa können Frauen drei Tage im Jahr wegen Menstruationsbeschwerden in der Arbeit fehlen. Sie erhalten jedoch nur eine Lohnfortzahlung in Höhe der Hälfte des Verdiensts. In Südkorea bekommen Frauen im Bedarfsfall ebenfalls einen Tag im Monat frei.

Die spanische Gewerkschaft UGT fürchtet eine Diskriminierung weiblicher Angestellter. Sie könnten weniger häufig eingestellt werden, da Arbeitgeber höhere Lohnfortzahlungskosten fürchten als bei Männern, so die Befürchtung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Deutschland neben dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Grund, weshalb eine Freistellung wegen Menstruationsbeschwerden schwer durchzusetzen ist. Ein vertraglich festgelegter "Menstruationsurlaub" könnte dazu führen, dass Männer ein Äquivalent einfordern, weil sie sich ungleich behandelt fühlen.

 
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