Karlsruhe
Schüler mit Legasthenie gewinnen Anti-Diskriminierungsklage
Drei ehemalige Abiturienten mit einer Lese-Rechtschreib-Störung sind vor das höchste deutsche Gericht gezogen - mit Erfolg. Sie fühlten sich diskriminiert.
In Schulzeugnissen darf laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen bei der Benotung außer Acht gelassen wurden. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar geboten sein, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Mittwoch in Karlsruhe. Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle der Legasthenie - also einer Lese-Rechtschreib-Störung - begrenzt werden.
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