zurück
Karlsruhe
Schüler mit Legasthenie gewinnen Anti-Diskriminierungsklage
Drei ehemalige Abiturienten mit einer Lese-Rechtschreib-Störung sind vor das höchste deutsche Gericht gezogen - mit Erfolg. Sie fühlten sich diskriminiert.
Bundesverfassungsgericht.jpeg       -  Drei ehemalige Abiturienten mit Legasthenie sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihre Klage war erfolgreich.
Foto: Uli Deck, dpa | Drei ehemalige Abiturienten mit Legasthenie sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihre Klage war erfolgreich.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:54 Uhr

In Schulzeugnissen darf laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen bei der Benotung außer Acht gelassen wurden. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar geboten sein, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Mittwoch in Karlsruhe. Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle der Legasthenie - also einer Lese-Rechtschreib-Störung - begrenzt werden.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar