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Tirol
Neue Après-Ski-Regeln: Strafen für Erbrechen, Urinieren und Alkoholkonsum in Tirol
Eine Tiroler Gemeinde macht nach Exzessen beim Après-Ski Ernst: In Fiss wurden harte Strafen eingeführt, unter anderem für öffentliches Urinieren und Erbrechen.
fiss.jpg       -  Im Tiroler Fiss wurde eine Alkoholverbotszone geschaffen.
Foto: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild) | Im Tiroler Fiss wurde eine Alkoholverbotszone geschaffen.
Lukas von Hoyer
 |  aktualisiert: 13.02.2025 02:43 Uhr

Am 27. Dezember 2024 sorgte ein Video aus der Hexenalm in Fiss für Aufsehen. Bei einer Après-Ski-Party ging es so heiß her, dass ein Holzbalkon im Innenraum der Alm unter der Last hüpfender Urlauber wackelte und einzubrechen drohte. Unter dem Balkon befand sich eine große Menschenmenge. „Ich kann das nicht verstehen, dass es so etwas geben kann“, schimpfte Simon Schwendiger, Bürgermeister der kleinen Gemeinde in Tirol, anschließend bei der Tiroler Tageszeitung über das Video, das schnell über 20 Millionen Aufrufe gesammelt hatte. Den Balkon ließ er sperren, doch damit nicht genug: In Fiss herrschen nun strenge Regelungen und harte Strafen für Party-Touristinnen und -Touristen.

Après-Ski: Fiss in Tirol führt Strafen für Erbrechen und Urinieren ein

Schwendiger verhängte auf Straßen und öffentlichen Plätzen in Fiss ein Alkoholverbot. Die Verbotszone, in der keine alkoholhaltigen Getränke mitgenommen oder konsumiert werden dürfen, erstreckt sich über rund einen Kilometer. In dem Ort mit knapp 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern patrouillieren nun abends zwei Wachleute, wie die Tiroler Tageszeitung berichtet. Zudem ist die „Rote Zone“ gut ausgeschildert.

Neben der Verbotszone führte die Gemeinde eine „Verordnung gegen Verletzung des öffentlichen Anstands“ ein. Durch diese soll „unsittliches Verhalten“ wie das öffentliche Urinieren verhindert werden. Die Verordnung soll jedes Jahr vom 8. Dezember bis zum ersten Sonntag nach Ostern gelten. Das entspricht der Hauptsaison für Skifahrerinnen und Skifahrer in Tirol.

Unter Strafe stehen im Tiroler Fiss nun...

  • öffentliches Urinieren und Defäktieren.

  • öffentliches Übergeben, Erbrechen.

  • die ungebührliche Hervorrufung von störendem Lärm.

  • das Öffnen von Kanaldeckeln.

  • das willkürliche Verstellen, Verschieben oder Abstellen von Gegenständen wie Schildern, Skiständern oder Schneestangen.

Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit knallharten Geldstrafen von bis zu 2000 Euro rechnen. Die Höhe der Bußgelder bestimmt Bürgermeister Schwendiger von Fall zu Fall.

Fiss als Vorzeigemodell für Sölden und Co.?

Fiss ist nicht der einzige Après-Ski-Hotspot, der gegen Party-Exzesse vorgehen möchte. Ähnliche Pläne gibt es laut der Kronenzeitung auch in dem beliebten Skiort Sölden. Demnach geht es unter anderem um eine Alkoholverbotszone. Ob auch öffentliches Urinieren und Erbrechen auf dem Strafenkatalog landen, wie es in Fiss der Fall ist, ist noch unklar.

 
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