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Pflege
Pflegestufe 1: Welcher Pflegegrad ist das heute und wie viel Geld bekommt man 2025?
Früher gab es Pflegestufen, heute Pflegegrade. Wie hängen sie zusammen, was sind die Unterschiede und wie viel Geld bekommt man heute?
Pflegestufen.jpeg       -  Früher gab es drei Pflegestufen mit unterschiedlichen Leistungen.
Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild) | Früher gab es drei Pflegestufen mit unterschiedlichen Leistungen.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 19.04.2025 02:36 Uhr

Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, kann einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragen und anschließend von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren. Das war aber nicht immer so. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, werden zwar schon lange von der Pflegekasse unterstützt, aber vor 2017 gab es keine Pflegegrade, sondern Pflegestufen. Was sich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) im Jahr 2017 geändert hat, welchem Pflegegrad die frühere Pflegestufe 1 heute entspricht und wie viel Geld Pflegebedürftigen 2025 zusteht, lesen Sie hier.

Pflegestufe 1: Welche Voraussetzungen musste man erfüllen?

Die Pflegestufen von 1 bis 3 haben laut dem Pflegeportal pflege.de bis Ende 2016 den Pflege- und Hilfsbedarf von pflegebedürftigen Menschen beschrieben. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung sowie deren Umfang orientiert sich an der Höhe der Pflegestufe. Genau wie heute hat der Medizinische Dienst damals nach dem Pflegeantrag ein Gutachten erstellt. Ausschlaggebend war insbesondere der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege aufgrund von körperlichen Erkrankungen.

Psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen galten vor der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade laut pflege.de nicht als pflegebedürftig, da sie meist körperlich nicht eingeschränkt sind. Sie konnten die Pflegestufe 0 erhalten und damit zumindest bestimmte Leistungen der Pflegekasse beanspruchen. Das hat sich mit dem PSG II geändert. Seit 2017 haben Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind.

Pflegestufe 1 drückte laut pflege.de eine „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“ aus. Diese lag dem Pflegeversicherungsgesetz bis 31. Dezember 2016 vor, „wenn der Betroffene mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten fremde Hilfe braucht“. Zudem mussten Menschen mit Pflegestufe 1 mehrfach in der Woche Unterstützung im Haushalt benötigen. Insgesamt musste der tägliche Aufwand für die Pfege und andere Hilfen durchschnittliche bei 90 Minuten liegen.

Früher Pflegestufe 1: Welcher Pflegegrad ist das heute?

Die Voraussetzungen für die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad unterscheiden sich deutlich von denen für eine der Pflegestufen. Laut dem BMG wurden 2017 nämlich ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie neue Begutachtungsverfahren eingeführt. Daher können die früheren Pflegestufen nicht ganz genau umgerechnet werden. Laut pflege.de lässt sich aber grob sagen, dass Pflegestufe 1 durch die Pflegegrade 2 und 3 abgelöst wurde.

Pflegegrad 2 und 3 statt Pflegestufe 1: Wie viel Geld gibt es 2025?

Im Januar 2025 würden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Je nach Art der Pflege haben Menschen mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 jetzt laut dem BMG Anspruch auf diese Leistungen:

Pflegeleistung Auszahlung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegegeld monatlich 347 Euro 599 Euro
Pflegesachleistungen monatlich 796 Euro 1497 Euro
Tages- und Nachtpflege monatlich 721 Euro 1357 Euro
Kurzzeitpflege jährlich 1854 Euro 1854 Euro
Verhinderungspflege jährlich 1685 Euro 1685 Euro
Vollstationäre Pflege monatlich 805 Euro 1319 Euro
Entlastungsbetrag monatlich 131 Euro 131 Euro
Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro 42 Euro
Hausnotruf monatlich 25,50 Euro 25,50 Euro
Wohnraumanpassung je Gesamtmaßnahme 4180 Euro 4180 Euro
Wohngruppenzuschlag monatlich 224 Euro 224 Euro
Anschubfinanzierung einmalig 2613 Euro 2613 Euro

Übrigens: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 fällt unterschiedlich hoch aus.

 
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